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Suche VAT-Formulierung zum brit. Steuerrecht für Rechnung in Deutsch
Thread poster: Gabriele Demuth
Gabriele Demuth
Gabriele Demuth  Identity Verified
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Dec 17, 2014

Ich lebe im Vereinigten Königreich und wurde gerade darauf aufmerksam gemacht, dass auf meiner deutschen Rechnung ein Satz zur Steuer fehlt. Etwas in der Art:

Gemäß Artikel 70.1.5.B) f) des spanischen
Mehrwertsteuergesetzes (Ley del IVA
37/1992) ist diese Rechnung nicht
steuerpflichtig da der Steuertatbestand am
Ort des Empfängers außerhalb des
Anwendungsbereiches der Steuer stattfindet.

Kann mir jemand mit etwas passendem weiterhelfen
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Ich lebe im Vereinigten Königreich und wurde gerade darauf aufmerksam gemacht, dass auf meiner deutschen Rechnung ein Satz zur Steuer fehlt. Etwas in der Art:

Gemäß Artikel 70.1.5.B) f) des spanischen
Mehrwertsteuergesetzes (Ley del IVA
37/1992) ist diese Rechnung nicht
steuerpflichtig da der Steuertatbestand am
Ort des Empfängers außerhalb des
Anwendungsbereiches der Steuer stattfindet.

Kann mir jemand mit etwas passendem weiterhelfen?

Vielen Dank!
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Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
Local time: 18:11
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Am besten ein paar dieser Klauseln ins Rechnungsformular aufnehmen Dec 17, 2014

Gabriele Demuth cited:

"Gemäß Artikel 70.1.5.B) f) des spanischen
Mehrwertsteuergesetzes (Ley del IVA
37/1992) ist diese Rechnung nicht
steuerpflichtig da der Steuertatbestand am
Ort des Empfängers außerhalb des
Anwendungsbereiches der Steuer stattfindet."


Puh, wer hat sich denn dieses hilflose Gestammel ausgedacht? Es gibt weder "steuerpflichtige Rechnungen" noch "stattfindende Tatbestände".

Du meinst vermutlich dies hier:
www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Steuern/Tabelle_Rechnungshinweis_in_Landessprachen.pdf

Wenn du nach einer dieser Klauseln googelst, findest du auch die Erklärung dazu.


 
Thayenga
Thayenga  Identity Verified
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Local time: 18:11
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Es geht auch kürzer Dec 18, 2014

Wie wäre es denn mit diesem Satz:

Kleinunternehmer sind gemäß Artikel 70.1.5.B) f) des spanischen
Mehrwertsteuergesetzes [MWStG] (Ley del IVA 37/1992) nicht berechtigt,
Mehrwertsteuer zu erheben.

Da ist gesetzlich ausreichend.

In der Kürze liegt die Würze.


 
Gabriele Demuth
Gabriele Demuth  Identity Verified
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Danke! Dec 18, 2014

Danke Thanyenga,

ich habe mich vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt, aber ich suche nach etwas offiziellem, das besagt, dass ich unter britischem Gesetz keine Mehrwertssteuer erheben muss.

Ich bin als 'sole trader' angemeldet, kümmere mich um meine eigenen Steuerzahlungen. Ich könnte zwar freiwillig Mehrwertssteuer erheben, muss es aber bis zu einem bestimmten Einkommen oder Umsatz (GBP 81.000) nicht.

Da dachte ich, dass vielleicht andere Übersetzer
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Danke Thanyenga,

ich habe mich vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt, aber ich suche nach etwas offiziellem, das besagt, dass ich unter britischem Gesetz keine Mehrwertssteuer erheben muss.

Ich bin als 'sole trader' angemeldet, kümmere mich um meine eigenen Steuerzahlungen. Ich könnte zwar freiwillig Mehrwertssteuer erheben, muss es aber bis zu einem bestimmten Einkommen oder Umsatz (GBP 81.000) nicht.

Da dachte ich, dass vielleicht andere Übersetzer hier im UK hierzu auch ein Klausel auf der Rechnung haben?
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Worum geht es GENAU? Dec 18, 2014

Gabriele Demuth wrote:

ich habe mich vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt


In der Tat. Du hast "deutsche Rechnungen" geschrieben, was ich dann mal als "Rechnungen an in D sitzende Empfänger" interpretiere. Die können natürlich auch in einer anderen Sprache geschrieben sein.

aber ich suche nach etwas offiziellem, das besagt, dass ich unter britischem Gesetz keine Mehrwertssteuer erheben muss.


Wozu wird das denn benötigt? Spielt es denn überhaupt eine Rolle, ob du in UK für UK-interne Umsätze MwSt. zahlst oder nicht?

Dem Rechnungsempfänger in D kann das doch gleichgültig sein: Er bekommt unter allen Umständen eine Rechnung ohne MwSt.-Ausweis und muss bei seinem Finanzamt in D die Steuer bezahlen. Du sollst deswegen nach dem Willen des Gesetzgebers einen entsprechenden Hinweis auf diese Zahlungspflicht in die Rechnung aufnehmen (siehe meinen ersten Beitrag), aber die Steuerpflicht des Empfängers entsteht auch schon ohne diesen Hinweis.


 
Miriam Neidhardt (X)
Miriam Neidhardt (X)  Identity Verified
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Auf den Rechnungen ... Dec 18, 2014

... die ich von Kollegen aus UK bekomme, steht: Non-VAT registered (In accordance with HMRC Notice 700/1 (Apr 2010) Section 2 ff)

Gruß

Miriam

www.ueberleben-als-uebersetzer.de


 
Gabriele Demuth
Gabriele Demuth  Identity Verified
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Vielen Dank Miriam! Dec 18, 2014

Ich habe jetzt zwar schon etwas verfasst, aber das kann ich ja noch ergänzen.

 
Gabriele Demuth
Gabriele Demuth  Identity Verified
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Rolf Dec 18, 2014

Rolf Keller wrote:

Dem Rechnungsempfänger in D kann das doch gleichgültig sein: Er bekommt unter allen Umständen eine Rechnung ohne MwSt.-Ausweis und muss bei seinem Finanzamt in D die Steuer bezahlen. Du sollst deswegen nach dem Willen des Gesetzgebers einen entsprechenden Hinweis auf diese Zahlungspflicht in die Rechnung aufnehmen (siehe meinen ersten Beitrag), aber die Steuerpflicht des Empfängers entsteht auch schon ohne diesen Hinweis.



Ja, es geht um Rechnungen, die nach Deutschland geschickt werden. Ist denn das auch der Fall, wenn mein Rechnungsbetrag gar nicht steuerpflichtig ist?


 
Vera Schoen
Vera Schoen  Identity Verified
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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Dec 19, 2014

Soll es sein.

"Werden Umsätze ausgeführt, die der Steuerschuldverlagerung nach § 13b Abs. 5 UStG unterliegen, so sind Rechnungen hierfür mit dem Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" zu versehen (§ 14a Abs. 5 UStG-neu). Auch hier muss die gesetzliche Formulierung wörtlich übernommen werden."

Quell
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Soll es sein.

"Werden Umsätze ausgeführt, die der Steuerschuldverlagerung nach § 13b Abs. 5 UStG unterliegen, so sind Rechnungen hierfür mit dem Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" zu versehen (§ 14a Abs. 5 UStG-neu). Auch hier muss die gesetzliche Formulierung wörtlich übernommen werden."

Quelle, und mehr Infos unter:

http://www.hwk-berlin.de/beratung/steuern-finanzen/umsatzsteuerumkehr/umsatzsteuerumkehr-rechnungsstellung-ab-2013.html


Viele Grüsse und frohe Festtage

Vera Schön
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Michael Wetzel
Michael Wetzel  Identity Verified
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Großbritannien Problem - kennt jemand die Antwort? Dec 19, 2014

Großbritannien hat sich in diesem Fall aber ein ganz besonderes Problem verschafft:

Sie haben einerseits eine astronomisch hohe Schwelle bis zu der man umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bleiben kann (ich dachte ca. 70.000 GBP, aber es sind anscheinend 81.000 GBP = aktuell über 100.000 EUR) und sie geben ihre Kleinunternehmer keine USt.-IdNr. (im Gegensatz zu fast allen anderen EU Ländern). Das heißt, dass Gabriele und die meisten anderen englischen Übersetzer (irgendwie hat d
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Großbritannien hat sich in diesem Fall aber ein ganz besonderes Problem verschafft:

Sie haben einerseits eine astronomisch hohe Schwelle bis zu der man umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bleiben kann (ich dachte ca. 70.000 GBP, aber es sind anscheinend 81.000 GBP = aktuell über 100.000 EUR) und sie geben ihre Kleinunternehmer keine USt.-IdNr. (im Gegensatz zu fast allen anderen EU Ländern). Das heißt, dass Gabriele und die meisten anderen englischen Übersetzer (irgendwie hat da auch noch fast niemand Interesse daran, ein minimales Verwaltungsaufwand gegen bares Geld in Form der Vorsteuerrückerstattung zu tauschen) gar keine vollständige inner-EU Rechnungen schreiben können, da sie keine USt.-IdNr. (VAT number) besitzten und sie bekommen auch keine, solange sie Kleinunternehmer (wie immer das in England heißt) bleiben.

Darf sie einfach mit Miriams Text eine Kleinunternehmerrechnung ins EU-Ausland schicken? Entsteht dann eine Stuerpflicht beim Empfänger und, wenn ja, reicht ihre Rechnung dann aus, um diese Vorsteuer zurückzufordern? Wie ist es mit deutschen Privatkunden?
Darf sie eine (fast) normale inner-EU Rechnung schicken (mit irgendeinem Ersatz für ihre fehlende USt.-IdNr.)?

Die Formulierungen für diese beiden Möglichkeiten stehen hier schon (nur, dass man auch noch die britische Gesetzesgrundlage für die "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bräuchte), aber mir ist immer noch unklar, wie es mit dem Sachverhalt steht.

Ich glaube, dass Miriam und ich dies irgendwann schon ausführlich diskutiert haben, aber ich weiß nicht mehr, mit welchem Ergebnis und mit welcher Verlässlichkeit.
Mich interessiert es nun auch persönlich, da ich im kommenden Jahr gerne mit englischen Kollegen arbeiten möchte.
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Gabriele Demuth
Gabriele Demuth  Identity Verified
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Danke Vera! Dec 19, 2014

Also doch was Rolf gleich am Anfang vorschlug!? Das schien mir zu allgemein und nicht ganz passend, aber wenn dem so ist, dann werde ich das unter meine deutsche Rechnung setzen und 'Reverse Charge' unter die englische Version.

 
Gabriele Demuth
Gabriele Demuth  Identity Verified
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Verstehe das auch nicht ganz Dec 19, 2014

Ich bin erst vorgestern auf diese Sache aufmerksam gemacht worden, aber irgendwie verstehe ich das auch nicht ganz und habe mich auch noch nie damit beschäftigt. Bis jetzt habe ich die Sache nur aus meiner Sicht gesehen, das heißt, dass ich am Ende des Jahres eine Steuererklärung mache und meine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahle.

Wie ich das verstanden habe, mit der Mehrwertsteuerpflicht des Leistungsempfängers in Deutschland und europaweit bezahlt der Leistungsempf
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Ich bin erst vorgestern auf diese Sache aufmerksam gemacht worden, aber irgendwie verstehe ich das auch nicht ganz und habe mich auch noch nie damit beschäftigt. Bis jetzt habe ich die Sache nur aus meiner Sicht gesehen, das heißt, dass ich am Ende des Jahres eine Steuererklärung mache und meine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahle.

Wie ich das verstanden habe, mit der Mehrwertsteuerpflicht des Leistungsempfängers in Deutschland und europaweit bezahlt der Leistungsempfänger. Aber bestimmt muss nicht jeder Leistungsempfänger MwSt bezahlen, e.g. eine Privatperson. Sollte die Zahlungspflicht aber von meinen Steuerverhältnissen abhängig sein, dann wäre die ganze Sache doch viel zu kompliziert?
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Vera Schoen
Vera Schoen  Identity Verified
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Bin keine Steuerexpertin, aber Dec 19, 2014

Leistungsempfänger Unternehmen/UnternehmerIn = Leistungsempfänger bezahlt die MwSt.

Leistungsempfänger Privatperson = Dienstleister bezahlt die MwSt

Dies gilt in EG-Raum.

Für die englische Rechnungsversion verwende ich:

VAT-free according to the sixth EU VAT directive when supplied to a business company within EU.


Liebe Grüsse
Vera

[Edited at 2014-12-19 11:16 GMT]


 
Michael Wetzel
Michael Wetzel  Identity Verified
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Das Problem bei Unternehmen als Kunden Dec 19, 2014

Aber wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmen ist, darf er die bezahlte MwSt. nur dann als Vorsteuer vom FA zurückfordern, wenn er eine ordentliche Rechnung bekommt. Eine ordentliche Rechnung setzt aber voraus, dass die Übersetzerin eine VAT-Nummer hat und auf der Rechnung schreibt. Kleinunternehmer in GB bekommen diese Nummer aber gar nicht.

Das heißt: Der Hinweis auf die umgekehrte Steuerschuld allein reicht nur dann, wenn der Kunde nicht aufpasst oder schlecht informiert
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Aber wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmen ist, darf er die bezahlte MwSt. nur dann als Vorsteuer vom FA zurückfordern, wenn er eine ordentliche Rechnung bekommt. Eine ordentliche Rechnung setzt aber voraus, dass die Übersetzerin eine VAT-Nummer hat und auf der Rechnung schreibt. Kleinunternehmer in GB bekommen diese Nummer aber gar nicht.

Das heißt: Der Hinweis auf die umgekehrte Steuerschuld allein reicht nur dann, wenn der Kunde nicht aufpasst oder schlecht informiert ist (oder, wenn es doch eine alternative Möglichkeit gibt, eine legitime Rechnung ohne VAT-Nummer zu schreiben).
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Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
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Steuerbegünstigung für Privatkunden im Ausland? Dec 19, 2014

Gabriele Demuth wrote:

Aber bestimmt muss nicht jeder Leistungsempfänger MwSt bezahlen, e.g. eine Privatperson.


Hm. Wenn ich in D in einem Laden privat etwas kaufe, dann zahle ich natürlich MwSt., wie auf dem Kassenzettel steht. Nur zahle ich sie nicht direkt ans Finanzamt, sondern auf dem Umweg über den Ladeninhaber, der das Geld ans Finanzamt weiterreicht.

Sollte die Zahlungspflicht aber von meinen Steuerverhältnissen abhängig sein, dann wäre die ganze Sache doch viel zu kompliziert?


Sicher wäre das kompliziert und – wenn du im UK keine USt-Id-Nr. hast – aus der Ferne schlecht nachprüfbar. Aber das Motiv für die Einführung der USt-IdNr. und des "Reverse Charge"-Verfahrens war ja gerade die Überprüfbarkeit: Es wurde in der Vergangenheit zunmehmend mit Luftrechnungen gearbeitet, um das Finanzamt zu betrügen.

Und: Grundsätzlich ist die Mehrwertsteuer eine Steuer, die NUR den privaten Endverbraucher treffen soll. Warum sollte der begünstigt werden, wenn sein Lieferant ein kleiner Krauter ist?

Allerdings habe ich auf die Schnelle keine verläßliche Information bekommen/gefunden.

Für Übersetzer, die in D arbeiten, ist das alles gar kein Problem, weil jeder eine USt-IdNr. bekommen kann. UK ist wohl wirklich ein Sonderfall.


 
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