Arbeiten in AT während Beantragung Gewerbeschein
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Maurice Koopman
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Jan 24, 2015

Liebe Kollegen in Österreich,

Ich lebe seit kurzem (wieder) in Österreich und bin jetzt dabei einen Gewerbeschein zu beantragen, damit ich auch als freiberuflicher Übersetzer arbeiten darf. Allerdings brauche ich für die Beantragung eine Geburtsurkunde und eine Strafregisterbescheinigung aus meinem Heimatland. Das dauert. Deswegen habe ich bei der Gewerbebehörde gefragt, ob es OK ist, dass ich doch Arbeit annehme, aber mit dem Verschicken von Rechnungen warte, bis der Gewerbesc
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Liebe Kollegen in Österreich,

Ich lebe seit kurzem (wieder) in Österreich und bin jetzt dabei einen Gewerbeschein zu beantragen, damit ich auch als freiberuflicher Übersetzer arbeiten darf. Allerdings brauche ich für die Beantragung eine Geburtsurkunde und eine Strafregisterbescheinigung aus meinem Heimatland. Das dauert. Deswegen habe ich bei der Gewerbebehörde gefragt, ob es OK ist, dass ich doch Arbeit annehme, aber mit dem Verschicken von Rechnungen warte, bis der Gewerbeschein tatsächlich ausgestellt ist. Die Mitarbeiterin von der Gewerbebehörde hat mir aber gesagt, ich darf auch keine Arbeit annehmen bis ich den Gewerbeschein erhalte. Habt ihr hiermit Erfahrung?

Mit freundlichen Grüßen

Maurice Koopman
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden Jan 25, 2015

[quote]Ligeti wrote:

bin jetzt dabei einen Gewerbeschein zu beantragen, damit ich auch als freiberuflicher Übersetzer arbeiten darf.


??? Freiberufler benötigen keinen Gewerbeschein.
http://www.selbststaendig-machen.at/freie-berufe-in-oesterreich-freiberufler-und-freie-gewerbe-inkl-liste/#Voraussetzungen_fr_Freiberufler_8211_kein_Gewerbeschein_aber_Meldung_an_Finanzamt

Die relevante Frage ist also die, ob Übersetzer in Ö als Freiberufler anerkannt werden. Dolmetscher AFAIK ja, vermutlich also auch Übersetzer. Das würde ich mal recherchieren.

Deswegen habe ich bei der Gewerbebehörde gefragt, ob es OK ist, dass ich doch Arbeit annehme, aber mit dem Verschicken von Rechnungen warte, bis der Gewerbeschein tatsächlich ausgestellt ist.


Als Bock fragt man natürlich nicht den Gärtner, ob man auf das Kohlfeld darf.


 
JanaB
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Gewerbeschein für Freiberufler? Jan 25, 2015

Ich kann nur für Deutschland sprechen. Als Übersetzer zählt man zu den Freien Berufen, daher keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Das muss dann eben nur alles beim Finanzamt ordnungsgemäß angegeben werden.

Mir scheint aber, dass das
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Ich kann nur für Deutschland sprechen. Als Übersetzer zählt man zu den Freien Berufen, daher keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Das muss dann eben nur alles beim Finanzamt ordnungsgemäß angegeben werden.

Mir scheint aber, dass das in Österreich ähnlich ist:

https://www.50plus.at/unternehmensgruendung/gewerbe-freie.htm

http://www.nl-de.com/markt.html

Und speziell der Post von UNIVERSITAS Presse hier:

http://forum.stv-translation.at/yaf_postst4856_Arbeitsrechtliches--Honorarnoten--Steuern-etc.aspx

Hoffe, das hilft! Offensichtlich kannst Du ruhigen Gewissens mit der Arbeit loslegen!
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