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Maurice Koopman Netherlands Local time: 07:49 English to Dutch + ...
Jan 24, 2015
Liebe Kollegen in Österreich,
Ich lebe seit kurzem (wieder) in Österreich und bin jetzt dabei einen Gewerbeschein zu beantragen, damit ich auch als freiberuflicher Übersetzer arbeiten darf. Allerdings brauche ich für die Beantragung eine Geburtsurkunde und eine Strafregisterbescheinigung aus meinem Heimatland. Das dauert. Deswegen habe ich bei der Gewerbebehörde gefragt, ob es OK ist, dass ich doch Arbeit annehme, aber mit dem Verschicken von Rechnungen warte, bis der Gewerbesc... See more
Liebe Kollegen in Österreich,
Ich lebe seit kurzem (wieder) in Österreich und bin jetzt dabei einen Gewerbeschein zu beantragen, damit ich auch als freiberuflicher Übersetzer arbeiten darf. Allerdings brauche ich für die Beantragung eine Geburtsurkunde und eine Strafregisterbescheinigung aus meinem Heimatland. Das dauert. Deswegen habe ich bei der Gewerbebehörde gefragt, ob es OK ist, dass ich doch Arbeit annehme, aber mit dem Verschicken von Rechnungen warte, bis der Gewerbeschein tatsächlich ausgestellt ist. Die Mitarbeiterin von der Gewerbebehörde hat mir aber gesagt, ich darf auch keine Arbeit annehmen bis ich den Gewerbeschein erhalte. Habt ihr hiermit Erfahrung?
Die relevante Frage ist also die, ob Übersetzer in Ö als Freiberufler anerkannt werden. Dolmetscher AFAIK ja, vermutlich also auch Übersetzer. Das würde ich mal recherchieren.
Deswegen habe ich bei der Gewerbebehörde gefragt, ob es OK ist, dass ich doch Arbeit annehme, aber mit dem Verschicken von Rechnungen warte, bis der Gewerbeschein tatsächlich ausgestellt ist.
Als Bock fragt man natürlich nicht den Gärtner, ob man auf das Kohlfeld darf.
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Ich kann nur für Deutschland sprechen. Als Übersetzer zählt man zu den Freien Berufen, daher keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Das muss dann eben nur alles beim Finanzamt ordnungsgemäß angegeben werden.
Ich kann nur für Deutschland sprechen. Als Übersetzer zählt man zu den Freien Berufen, daher keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Das muss dann eben nur alles beim Finanzamt ordnungsgemäß angegeben werden.
Mir scheint aber, dass das in Österreich ähnlich ist:
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