Rechnungen stellen von Deutschland in die Schweiz auf Italienisch
Thread poster: Cinzia Zav
Cinzia Zav
Cinzia Zav
Germany
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Mar 1, 2015

Hallo!

Ich bin seit kurzer Zeit freiberufliche Übersetzerin in Deutschland, daher kenne ich mich nicht so gut aus, was Rechnungen angeht.

Ich muss nun eine Rechnung in die italienische Schweiz erstellen und der Kunde bevorzugt, dass ich die Rechnung auf Italienisch schreibe. Ich möchte daher gerne wissen,
1. ob es möglich ist, eine Rechnung aus Deutschland ins Ausland in einer Fremdsprache zu schreiben bzw. ob diese Rechnung in der Fremdpsrache beim Finanzamt
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Hallo!

Ich bin seit kurzer Zeit freiberufliche Übersetzerin in Deutschland, daher kenne ich mich nicht so gut aus, was Rechnungen angeht.

Ich muss nun eine Rechnung in die italienische Schweiz erstellen und der Kunde bevorzugt, dass ich die Rechnung auf Italienisch schreibe. Ich möchte daher gerne wissen,
1. ob es möglich ist, eine Rechnung aus Deutschland ins Ausland in einer Fremdsprache zu schreiben bzw. ob diese Rechnung in der Fremdpsrache beim Finanzamt problemlos angenommen wird
2. ob ich sie ohne mehrwertsteuer stellen kann (ich bin Kleinunternehmer)
3. falls ich dann diese Rechnung in der Fremdsprache erstellen kann, soll ich trotzdem das deutsche Muster verwenden?

Ich danke euch im Voraus für alle Infos, die ihr mir diesbezüglich geben könnt.
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Carola BAYLE
Carola BAYLE  Identity Verified
France
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In Frankreich schreibe ich dreisprachige Rechnungen. Mar 1, 2015

Da ich in Frankreich ansässig bin, müssen die Pflichtangaben auf Französisch sein, also lfd. Nummmer, Datum, usw.
Ich habe mir eine dreisprachige Titelzeile geschaffen, für mich FR/DE/EN aber du kannst ja IT nehmen,
mit Datum, PO, evtl. Hinweis zum Endkunden oder sonstige Referenz, die der Kunde neben der Auftragsnummer haben will, Leistung und Sprachpaar, und dann die Angaben zum Preis.
So sind alle bisher immer zufrieden gewesen.

Bei Rechnungen in die Schweiz
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Da ich in Frankreich ansässig bin, müssen die Pflichtangaben auf Französisch sein, also lfd. Nummmer, Datum, usw.
Ich habe mir eine dreisprachige Titelzeile geschaffen, für mich FR/DE/EN aber du kannst ja IT nehmen,
mit Datum, PO, evtl. Hinweis zum Endkunden oder sonstige Referenz, die der Kunde neben der Auftragsnummer haben will, Leistung und Sprachpaar, und dann die Angaben zum Preis.
So sind alle bisher immer zufrieden gewesen.

Bei Rechnungen in die Schweiz brauchst du keine USt-Id-Nummer.

Viel Glück.

Caro
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Andrea Halbritter
Andrea Halbritter  Identity Verified
France
Local time: 19:05
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Zweisprachige Rechnung Mar 1, 2015

Würde dir ebenfalls eine zweisprachige Rechnung empfehlen.

 
Patricia Patho
Patricia Patho
Germany
Local time: 19:05
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Auf Deutsch ist es ein Muss Mar 1, 2015

Wenn du in DE selbständig bist, müssen die Rechnungen auf Deutsch sein (das Finanzamt verlangt sie so). Wie Andrea gesagt hat, eine zweisprachige Rechnung ist die beste Lösung (so mache ich es).

Und ja, wenn du Kleinunternehmerin bist, dann musst du die Rechnungen ohne MwSt. schreiben (egal ob der Kunde nicht in DE ansässig ist).

Bitte denke auch mal daran, dass Rechnungen bestimmte Informationen unbedingt zeigen müssen: deine Steuernummer, Rechnung- und Leistungsd
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Wenn du in DE selbständig bist, müssen die Rechnungen auf Deutsch sein (das Finanzamt verlangt sie so). Wie Andrea gesagt hat, eine zweisprachige Rechnung ist die beste Lösung (so mache ich es).

Und ja, wenn du Kleinunternehmerin bist, dann musst du die Rechnungen ohne MwSt. schreiben (egal ob der Kunde nicht in DE ansässig ist).

Bitte denke auch mal daran, dass Rechnungen bestimmte Informationen unbedingt zeigen müssen: deine Steuernummer, Rechnung- und Leistungsdatum, die Daten des Kundes (auch lieber mit seinen eigenen Steuernummer/USt-IdNr.), die Art der Leistung, etc.

Schöne Grüße.
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Cinzia Zav
Cinzia Zav
Germany
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German to Italian
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TOPIC STARTER
Danke Mar 1, 2015

Vielen Dank an alle! Ich werde dann eine zweisprachige Rechnung erstellen.

 
Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
Local time: 19:05
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Zweisprachig? Jein. Mar 2, 2015

Patricia Blanco Dominguez wrote:

Wenn du in DE selbständig bist, müssen die Rechnungen auf Deutsch sein (das Finanzamt verlangt sie so).


In DE darf die Rechnung in jeder lebenden Sprache abgefasst sein. Das Finanzamt DARF (nicht WIRD) in Einzelfällen eine Übersetzung verlangen. Und diese Übersetzung muss auch nur auf Verlangen beglaubigt sein. §87 Abgabenordnung.

In der Regel bekommt das deutsche Finanzamt aber die Rechnungen ja niemals zu sehen (außer bei einer Betriebsprüfung vor Ort). Wenn man sie unaufgefordert der Steuererklärung beifügt, zeigt man damit dem Sachbearbeiter im Amt, dass man manches nicht gebau weiß – es ist aber immer besser, dem Amt gegenüber als ein "die Vorschriften gut Kennender" aufzutreten.

Wie Andrea gesagt hat, eine zweisprachige Rechnung ist die beste Lösung (so mache ich es).


Leider geht das nicht immer so einfach. Ich selbst habe eine Kundin in Italien, beherrsche aber gar kein Italienisch. Also schreibe ich die Rechnung in Deutsch und Englisch.

Eine der Pflichtangaben habe ich im Rechnungsformular in 5 Sprachen in der EU-amtlichen Formulierung. Siehe auch die zweite Spalte in http://zeitschriften.haufe.de/Downloads/Finance/Tabelle_zu_den_in_anderen_Amtssprachen_verwendeten_Begriffen_fuer_Rechnungsangaben.pdf


 
Heinrich Pesch
Heinrich Pesch  Identity Verified
Finland
Local time: 20:05
Member (2003)
Finnish to German
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Halte ich für widersinnig Mar 2, 2015

Dann müsste ich ja finnischsprachige Rechnungen verschicken, wenn das Finanzamt so doof wäre wie das Eure. Ich schreibe deutsch an deutsche Kunden und Englisch für die übrigen Auslandskunden, falls ich nicht sicher bin, dass die Deutsch verstehen. Das Finanzamt hat bei Euch Zeit sich die Rechnungen anzugucken? Da ist ja noch viel zu rationalisieren.
Ich fülle nach Monatsende die Zusammenfassung für die EU-Kunden aus, vier mal jährlich das Formular für die Mehrwertsteuer-Rückersta
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Dann müsste ich ja finnischsprachige Rechnungen verschicken, wenn das Finanzamt so doof wäre wie das Eure. Ich schreibe deutsch an deutsche Kunden und Englisch für die übrigen Auslandskunden, falls ich nicht sicher bin, dass die Deutsch verstehen. Das Finanzamt hat bei Euch Zeit sich die Rechnungen anzugucken? Da ist ja noch viel zu rationalisieren.
Ich fülle nach Monatsende die Zusammenfassung für die EU-Kunden aus, vier mal jährlich das Formular für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung und einmal den Jahresabschluss. Noch nie hat man von mir andere Unterlagen verlangt.
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Patricia Patho
Patricia Patho
Germany
Local time: 19:05
Member (2013)
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Regel VS Praxis Mar 2, 2015

Heinrich Pesch wrote:

Dann müsste ich ja finnischsprachige Rechnungen verschicken, wenn das Finanzamt so doof wäre wie das Eure. Ich schreibe deutsch an deutsche Kunden und Englisch für die übrigen Auslandskunden, falls ich nicht sicher bin, dass die Deutsch verstehen. Das Finanzamt hat bei Euch Zeit sich die Rechnungen anzugucken? Da ist ja noch viel zu rationalisieren.
Ich fülle nach Monatsende die Zusammenfassung für die EU-Kunden aus, vier mal jährlich das Formular für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung und einmal den Jahresabschluss. Noch nie hat man von mir andere Unterlagen verlangt.


Hallo Herr Pesch,

mir hat auch keiner nach Unterlangen gefragt, ist es aber so. Nach § 87 AO:

«(1) Die Amtssprache ist deutsch.
(2) Werden bei einer Finanzbehörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, kann die Finanzbehörde verlangen, dass unverzüglich eine Übersetzung vorgelegt wird. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden».

Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung:
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=30278&ccheck=1

Mit freundlichen Grüßen,

Patricia


 


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