Anerkennung als selbständig Erwerbender in der Schweiz (Zürich)
Thread poster: Lüder Meyer
Lüder Meyer
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Jul 27, 2016

Liebe Prozianer,

ich bin vor ca. 2 Monaten mit meiner Lebenspartnerin nach Zürich gezogen, da sie hier eine Arbeitsstelle angenommen hat. Zuvor habe ich mehrere Jahre in Deutschland als freiberuflicher Übersetzer gearbeitet.

Nun zu meinem Problem:
Hier in der Schweiz muss meine Tätigkeit als selbständig erwerbende Person von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich anerkannt werden, damit das Migrationsamt mir eine Aufenthaltsbewilligung ausstellt.
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Liebe Prozianer,

ich bin vor ca. 2 Monaten mit meiner Lebenspartnerin nach Zürich gezogen, da sie hier eine Arbeitsstelle angenommen hat. Zuvor habe ich mehrere Jahre in Deutschland als freiberuflicher Übersetzer gearbeitet.

Nun zu meinem Problem:
Hier in der Schweiz muss meine Tätigkeit als selbständig erwerbende Person von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich anerkannt werden, damit das Migrationsamt mir eine Aufenthaltsbewilligung ausstellt. Den Nachweis meiner selbständigen Tätigkeit kann ich durch seit meinem Aufenthalt in der Schweiz ausgestellte Rechnungen erbringen. Nun hat die SVA mir heute mitgeteilt, dass sie mir diese Anerkennung voraussichtlich nicht ausstellen kann, da ich fast ausschließlich mit Übersetzungsagenturen (in den USA und der EU) zusammenarbeite und nicht direkt mit den Endkunden. Aus diesem Grund arbeite ich laut SVA nicht auf eigenes Risiko und müsste mich von den Agenturen als Mitarbeiter einstellen lassen. Das geht natürlich komplett an der Realität vorbei. Doch damit nicht genug: Wenn meine Selbständigkeit nicht anerkannt wird, wird die SVA meine Kunden anschreiben und die Sozialversicherungsbeiträge einfordern, die sie seit meinem Umzug in die Schweiz für mich als vermeintlichen Mitarbeiter hätten zahlen müssen.

Hat irgendjemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie handhaben das die Schweizer Kollegen, die mit Übersetzungsagenturen zusammenarbeiten?
Ich wäre für jeden Tipp dankbar. Die Dame von der SVA hat mir vorgeschlagen eine GmbH zu gründen, was ich jedoch vermeiden möchte.

Vielen Dank im Voraus.
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Edith Kelly
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Lüder Jul 28, 2016

es ist nun mal so: man kann in der Schweiz die Aufenthaltbewilligung (B-Permit) erhalten, wenn man entweder:
- fest angestellt ist
- genug Geld hat, um nachzuweisen, dass man dem Staat nicht zur Last fällt.

Die SVA ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die in der Schweiz ein Einkommen beziehen, auch für Selbstständige.
Ich kann dir nur raten, dir eine feste Anstellung als irgendwas zu suchen, muss ja nicht als Übersetzer sein, zur Not auch Nachtport
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es ist nun mal so: man kann in der Schweiz die Aufenthaltbewilligung (B-Permit) erhalten, wenn man entweder:
- fest angestellt ist
- genug Geld hat, um nachzuweisen, dass man dem Staat nicht zur Last fällt.

Die SVA ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die in der Schweiz ein Einkommen beziehen, auch für Selbstständige.
Ich kann dir nur raten, dir eine feste Anstellung als irgendwas zu suchen, muss ja nicht als Übersetzer sein, zur Not auch Nachtportier oder Putzmann, dann erhälst du deine HVA-Nummer und eine Aufenthaltsbewilligung. Nach einem Jahr fest angestellt bis du raus, du kannst freiberuflich arbeiten und hast deine Nummer. Bei Direktkunden in der Schweiz ist diese Nummer anzugeben, ist Pflicht, sonst kannst du nicht für Schweizer Direktkunden arbeiten.
Den ausländischen Agenturen ist es egal, aber nicht den Schweizer Behörden.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.
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Lüder Meyer
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Gleiche Situation für EU-Bürger und Schweizer Jul 28, 2016

Danke für die Antwort, Edith!

Als EU-Bürger kann man nicht nur als Angestellter oder Wohlhabender in die Schweiz ziehen, sondern man kann sich eben unter ähnlichen Voraussetzungen wie Schweizer auch selbständig machen. Mein Problem, dass die SVA mich nicht als selbständig erwerbende Person anerkennen will, da ich mit Agenturen und nicht mit Direktkunden zusammenarbeite, hätten laut SVA Schweizer genau wie ich.
Ich war heute morgen diesbezüglich bei einer Steuerberateri
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Danke für die Antwort, Edith!

Als EU-Bürger kann man nicht nur als Angestellter oder Wohlhabender in die Schweiz ziehen, sondern man kann sich eben unter ähnlichen Voraussetzungen wie Schweizer auch selbständig machen. Mein Problem, dass die SVA mich nicht als selbständig erwerbende Person anerkennen will, da ich mit Agenturen und nicht mit Direktkunden zusammenarbeite, hätten laut SVA Schweizer genau wie ich.
Ich war heute morgen diesbezüglich bei einer Steuerberaterin und Anwältin, die mir bestätigt hat, dass die SVA meinen Antrag zu Unrecht abgelehnt hat, da es irrelevant sei, ob es sich bei meinen Kunden um Agenturen oder Direktkunden handele. Ich bin also vorsichtig optimistisch gestimmt, dass sich die Sache ncoh zum Positiven wenden lässt.
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Rolf Keller
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In der Schweiz müssen Ausländer genug verdienen, sonst haben sie ein Problem Jul 29, 2016

Lüder Meyer wrote:

Als EU-Bürger kann man nicht nur als Angestellter oder Wohlhabender in die Schweiz ziehen, sondern man kann sich eben unter ähnlichen Voraussetzungen wie Schweizer auch selbständig machen.


Wesentlicher Unterschied: Schweizer werden nicht rausgeschickt, wenn sie zu wenig verdienen:
http://www.swissinfo.ch/ger/selbststaendig-erwerbende/29090058

Wenn ich es richtig verstanden habe, kommt die Genehmigung vom Kanton, nicht von der SVA. Die SVA interessiert sich lediglich für den Unterschied Selbstständiger vs. Arbeitnehmer, aber der Kanton schaut aufs Einkommen.


 
Walter Blaser
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Relevant ist die Kundenstruktur und der Umsatz Jul 31, 2016

Lüder Meyer wrote:
Ich war heute morgen diesbezüglich bei einer Steuerberaterin und Anwältin, die mir bestätigt hat, dass die SVA meinen Antrag zu Unrecht abgelehnt hat, da es irrelevant sei, ob es sich bei meinen Kunden um Agenturen oder Direktkunden handele.


Lieber Lüder

Als seit vielen Jahren selbständiger Übersetzer kenne ich dieses Problem. Der Grund, wieso die SVA darauf schaut ist, dass es relativ viel Menschen gibt, die sich selbständig machen und dann vorwiegend für Ihren vorherigen Arbeitgeber arbeiten. Zum Teil wird dies sogar vom Arbeitgeber unterstützt, der dann den Mitarbeiter nicht mehr auf der Lohnliste (mit allen dazugehörigen Verpflichtungen) hat und damit weniger Risiko eingeht.
Aus diesem Grunde muss man der SVA beweisen, dass man für mehrere Kunden tätig ist und nicht nur von einem oder zwei grossen Kunden abhängig (Klumpenrisiko!). Es geht eben darum, die oben erwähnte "Scheinselbständigkeit" zu vermeiden.

Ich meine deswegen, dass es - wie auch deine Anwältin sagt - irrelevant ist, ob deine Kunden hier in der Schweiz oder im Ausland sind und ob es Übersetzungsagenturen oder Direktkunden sind. Relevant ist, dass du nicht nur für einen einzigen Grosskunden tätig bist.

Walter

[Bearbeitet am 2016-07-31 19:40 GMT]


 
Lüder Meyer
Lüder Meyer  Identity Verified
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Vielen Dank Aug 1, 2016

Vielen Dank für die Antworten.

Lieber Walter, ganz genau so habe ich es auch verstanden. Dieselbe Regleung gibt es in Deutschland auch. Es scheint also wirklich so zu sein, dass die Sachbearbeiterin keine Ahnung hat. Denn ich habe sie genau auf diesen Punkt angesprochen und sie sagte mir, dass ich ja ausreichend kunden hätte, allerdings eben keine Direktkunden.
Wie Rolf richtig sagt, muss man auch die Höhe der Einnahmen nachweisen. Dies ist allerdings nur für das Migratio
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Vielen Dank für die Antworten.

Lieber Walter, ganz genau so habe ich es auch verstanden. Dieselbe Regleung gibt es in Deutschland auch. Es scheint also wirklich so zu sein, dass die Sachbearbeiterin keine Ahnung hat. Denn ich habe sie genau auf diesen Punkt angesprochen und sie sagte mir, dass ich ja ausreichend kunden hätte, allerdings eben keine Direktkunden.
Wie Rolf richtig sagt, muss man auch die Höhe der Einnahmen nachweisen. Dies ist allerdings nur für das Migrationsamt, nicht für die Sozialversicherung relevant. Das Migrationsamt hat mir diesbezüglich auch bereits grünes Licht gegeben.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
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ibz
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Wie Walter sagt ... Aug 15, 2016

Hallo Lüder
Wie Walter schon sagt, ist für die AHV entscheidend, ob du nur für einen oder zwei Kunden tätig bist oder für mehrere (Scheinselbständigkeit). Soweit ich mich erinnere, genügt der Nachweis, für mehrere Kunden tätig zu sein, um von der AHV als selbständig anerkannt zu werden. Du musst der AHV also klar machen, dass die Agenturen deine Endkunden sind.
Ich hoffe, dass das klappt!
Gruss
Irene


 


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