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Deutsch: 1,3 Gebühr

Englisch translation: 1.3 times the statutory fee



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Glossareintrag (aus Frage unten abgeleitet)
Deutsch Begriff oder Satz:1,3 Gebühr
Englisch Übersetzung:1.3 times the statutory fee
Eingetragen von:silfilla
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1:06pm Jul 31, 2005Login or register (free) for more options.
Übersetzungen Deutsch > Englisch [PRO]
Law/Patents - Recht (allgemein)
Deutsch Begriff oder Satz: 1,3 Gebühr
... die durch die Beauftragung der Patent- und Rechtsanwälte entstandenen Patent- und Rechtsanwaltskosten in Höhe je einer 1,3 Gebühr nach dem RVG zu erstatten.
njbeckett
Deutschland
Notiz(en) an den/des Fragesteller(s)
njbeckett (asker): 10:32am Aug 1, 2005: Danke für die Hilfe und den Verweis auf die Seiten der Herren Kotz, ohne die dieser Text ein harter Brocken gewesen wäre.

1.3 times the statutory fee
Erklärung:
Zu Recht haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin in ihrer Kostennote vom 8.9.04 eine Regelgebühr von 1,3 in Ansatz gebracht Bei außergerichtlicher Vertretung erhält der Rechtsanwalt (nur noch) eine Geschäftsgebühr, deren einheitlicher Gebührenrahmen nach Wegfall der Besprechungs- und Beweisgebühr nach bisherigem Recht (§118 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 BRAGO) 0,5 – 2,5 beträgt (W Nr. 2400). Die Mittelgebühr liegt hiernach bei 1,5 (vgl. Gerold, Schmidt u.a., RVG, 16. Aufl., Rnd. 95 m. w. N.). Allerdings hat der Gesetzgeber auch eine sog. Schwellengebühr eingeführt. Eine höhere Gebühr als 1,3 soll der Anwalt nur noch dann fordern können, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter unterschiedlich definierte Gebührenrahmen eingeführt, etwa in der Weise, dass in einfachen und nicht schwierigen Angelegenheiten nur ein Rahmen von 0,5 - 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9 anzusetzen ist Die gesetzliche Regelung ist vielmehr so zu verstehen, dass die Gebühr von 1,3 eine Kappungsgrenze darstellt. Die angemessene Gebühr ist unter Berücksichtigung des gesamten Gebührenrahmens von 0,5 - 2,5 und - aller Bemessungskriterien des § 14 RVG zu bestimmen, wobei den Merkmalen Umfang und Schwierigkeit vorrangige Bedeutung zukommt. Sofern die Sache vom Umfang und der Schwierigkeit her (nur) durchschnittlich ist, beträgt die Gebühr hiernach höchstens 1,3. Liegen Umfang und Schwierigkeit des Falles über dem Durchschnitt, so kann der Rechtsanwalt den Gebührenrahmen bis zum 2,5-fachen der Gebühr in Anspruch nehmen. Dieser insgesamt weite Gebührenrahmen ermöglicht eine flexible Gebührengestaltung. Die Gebühr soll das Betreiben des Geschäftes einschließlich der Information, der Teilnahme an Besprechungen oder das Mitwirken bei einer Vertragsgestaltung dergl. abgelten. In nur durchschnittlichen Angelegenheiten ist hierbei grundsätzlich von einer Mittelgebühr (1,5) auszugehen, wobei eine Gebühr von mehr als 1,3 allerdings nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit des Anwaltes umfangreich und schwierig war, womit gemeint ist, dass Umfang und Schwierigkeit über dem Durchschnitt liegen müssen. Falls diese Voraussetzungen - wie im Streitfall – nicht vorliegen, ist die Schwellengebühr von 1,3 als Regelgebühr in Ansatz zu bringen. Hiernach erhält der Anwalt des Geschädigten auch in sog. einfachen Regulierungssache eine Gebühr von 1,3 (vgl. Gerald, Schmidt u.a. RVG, 16. Aufl., 2400 - 2403 VVG, Rnd. 96 m. w. N.; AG Landstuhl, NJW 05,161).

Attorneys may multiply the (low) statutory fee by a certain percentage to increase it
Ausgewählte Antwort von:

silfilla
Vereinigte Staaten
Hinweis von Fragesteller an den Antwortenden
4 KudoZ-Punkte wurden für diese Antwort vergeben



ZUSAMMENFASSUNG ALLER ÜBERSETZUNGEN (ENGLISCH)
4 +41.3 times the statutory feesilfilla


  


Antworten

29 Min.   Antwortsicherheit: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5 Zustimmung (Netto): +4
1.3 times the statutory fee

Erklärung:
Zu Recht haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin in ihrer Kostennote vom 8.9.04 eine Regelgebühr von 1,3 in Ansatz gebracht Bei außergerichtlicher Vertretung erhält der Rechtsanwalt (nur noch) eine Geschäftsgebühr, deren einheitlicher Gebührenrahmen nach Wegfall der Besprechungs- und Beweisgebühr nach bisherigem Recht (§118 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 BRAGO) 0,5 – 2,5 beträgt (W Nr. 2400). Die Mittelgebühr liegt hiernach bei 1,5 (vgl. Gerold, Schmidt u.a., RVG, 16. Aufl., Rnd. 95 m. w. N.). Allerdings hat der Gesetzgeber auch eine sog. Schwellengebühr eingeführt. Eine höhere Gebühr als 1,3 soll der Anwalt nur noch dann fordern können, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter unterschiedlich definierte Gebührenrahmen eingeführt, etwa in der Weise, dass in einfachen und nicht schwierigen Angelegenheiten nur ein Rahmen von 0,5 - 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9 anzusetzen ist Die gesetzliche Regelung ist vielmehr so zu verstehen, dass die Gebühr von 1,3 eine Kappungsgrenze darstellt. Die angemessene Gebühr ist unter Berücksichtigung des gesamten Gebührenrahmens von 0,5 - 2,5 und - aller Bemessungskriterien des § 14 RVG zu bestimmen, wobei den Merkmalen Umfang und Schwierigkeit vorrangige Bedeutung zukommt. Sofern die Sache vom Umfang und der Schwierigkeit her (nur) durchschnittlich ist, beträgt die Gebühr hiernach höchstens 1,3. Liegen Umfang und Schwierigkeit des Falles über dem Durchschnitt, so kann der Rechtsanwalt den Gebührenrahmen bis zum 2,5-fachen der Gebühr in Anspruch nehmen. Dieser insgesamt weite Gebührenrahmen ermöglicht eine flexible Gebührengestaltung. Die Gebühr soll das Betreiben des Geschäftes einschließlich der Information, der Teilnahme an Besprechungen oder das Mitwirken bei einer Vertragsgestaltung dergl. abgelten. In nur durchschnittlichen Angelegenheiten ist hierbei grundsätzlich von einer Mittelgebühr (1,5) auszugehen, wobei eine Gebühr von mehr als 1,3 allerdings nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit des Anwaltes umfangreich und schwierig war, womit gemeint ist, dass Umfang und Schwierigkeit über dem Durchschnitt liegen müssen. Falls diese Voraussetzungen - wie im Streitfall – nicht vorliegen, ist die Schwellengebühr von 1,3 als Regelgebühr in Ansatz zu bringen. Hiernach erhält der Anwalt des Geschädigten auch in sog. einfachen Regulierungssache eine Gebühr von 1,3 (vgl. Gerald, Schmidt u.a. RVG, 16. Aufl., 2400 - 2403 VVG, Rnd. 96 m. w. N.; AG Landstuhl, NJW 05,161).

Attorneys may multiply the (low) statutory fee by a certain percentage to increase it


    Quelle: http://www.ra-kotz.de/anwaltsgebuehren1.htm
silfilla
Vereinigte Staaten
Spezialgebiet
PRO-Punkte in Kategorie: 256

Kommentare zu dieser Antwort (und Antworten vom Beantworter der Frage)
Zustimmung Brie Vernier
15 Min.
  -> thanks

Zustimmung Steffen Walter
28 Min.
  -> :-)

Zustimmung Kieran McCann: satisfyingly comprehensive reference//let's hope this isn't their clients' reaction when they get the bill...
38 Min.
  -> did you see the attorney's name? hilarious! i'm surprised they didn't change it ;-)) // LOL

Zustimmung KARIN ISBELL
10 Stunden
  -> :-)
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