Deutsch: 1,3 GebührEnglisch translation: 1.3 times the statutory fee KudoZ The KudoZ network provides a framework for translators ... More |
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| Glossareintrag (aus Frage unten abgeleitet) | | Deutsch Begriff oder Satz: | 1,3 Gebühr | | Englisch Übersetzung: | 1.3 times the statutory fee | | Eingetragen von: | silfilla |
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Übersetzungen Deutsch > Englisch [PRO] Law/Patents - Recht (allgemein) | | Deutsch Begriff oder Satz: 1,3 Gebühr | | ... die durch die Beauftragung der Patent- und Rechtsanwälte entstandenen Patent- und Rechtsanwaltskosten in Höhe je einer 1,3 Gebühr nach dem RVG zu erstatten. |
| | Notiz(en) an den/des Fragesteller(s)njbeckett (asker): 10:32am Aug 1, 2005: Danke für die Hilfe und den Verweis auf die Seiten der Herren Kotz, ohne die dieser Text ein harter Brocken gewesen wäre.
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| | 1.3 times the statutory fee | Erklärung: Zu Recht haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin in ihrer Kostennote vom 8.9.04 eine Regelgebühr von 1,3 in Ansatz gebracht Bei außergerichtlicher Vertretung erhält der Rechtsanwalt (nur noch) eine Geschäftsgebühr, deren einheitlicher Gebührenrahmen nach Wegfall der Besprechungs- und Beweisgebühr nach bisherigem Recht (§118 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 BRAGO) 0,5 – 2,5 beträgt (W Nr. 2400). Die Mittelgebühr liegt hiernach bei 1,5 (vgl. Gerold, Schmidt u.a., RVG, 16. Aufl., Rnd. 95 m. w. N.). Allerdings hat der Gesetzgeber auch eine sog. Schwellengebühr eingeführt. Eine höhere Gebühr als 1,3 soll der Anwalt nur noch dann fordern können, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter unterschiedlich definierte Gebührenrahmen eingeführt, etwa in der Weise, dass in einfachen und nicht schwierigen Angelegenheiten nur ein Rahmen von 0,5 - 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9 anzusetzen ist Die gesetzliche Regelung ist vielmehr so zu verstehen, dass die Gebühr von 1,3 eine Kappungsgrenze darstellt. Die angemessene Gebühr ist unter Berücksichtigung des gesamten Gebührenrahmens von 0,5 - 2,5 und - aller Bemessungskriterien des § 14 RVG zu bestimmen, wobei den Merkmalen Umfang und Schwierigkeit vorrangige Bedeutung zukommt. Sofern die Sache vom Umfang und der Schwierigkeit her (nur) durchschnittlich ist, beträgt die Gebühr hiernach höchstens 1,3. Liegen Umfang und Schwierigkeit des Falles über dem Durchschnitt, so kann der Rechtsanwalt den Gebührenrahmen bis zum 2,5-fachen der Gebühr in Anspruch nehmen. Dieser insgesamt weite Gebührenrahmen ermöglicht eine flexible Gebührengestaltung. Die Gebühr soll das Betreiben des Geschäftes einschließlich der Information, der Teilnahme an Besprechungen oder das Mitwirken bei einer Vertragsgestaltung dergl. abgelten. In nur durchschnittlichen Angelegenheiten ist hierbei grundsätzlich von einer Mittelgebühr (1,5) auszugehen, wobei eine Gebühr von mehr als 1,3 allerdings nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit des Anwaltes umfangreich und schwierig war, womit gemeint ist, dass Umfang und Schwierigkeit über dem Durchschnitt liegen müssen. Falls diese Voraussetzungen - wie im Streitfall – nicht vorliegen, ist die Schwellengebühr von 1,3 als Regelgebühr in Ansatz zu bringen. Hiernach erhält der Anwalt des Geschädigten auch in sog. einfachen Regulierungssache eine Gebühr von 1,3 (vgl. Gerald, Schmidt u.a. RVG, 16. Aufl., 2400 - 2403 VVG, Rnd. 96 m. w. N.; AG Landstuhl, NJW 05,161).
Attorneys may multiply the (low) statutory fee by a certain percentage to increase it |
| Ausgewählte Antwort von: silfilla Vereinigte Staaten
| Hinweis von Fragesteller an den Antwortenden| 4 KudoZ-Punkte wurden für diese Antwort vergeben |
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29 Min. Antwortsicherheit:  Zustimmung (Netto): +4 |
| 1.3 times the statutory fee
Erklärung: Zu Recht haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin in ihrer Kostennote vom 8.9.04 eine Regelgebühr von 1,3 in Ansatz gebracht Bei außergerichtlicher Vertretung erhält der Rechtsanwalt (nur noch) eine Geschäftsgebühr, deren einheitlicher Gebührenrahmen nach Wegfall der Besprechungs- und Beweisgebühr nach bisherigem Recht (§118 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 BRAGO) 0,5 – 2,5 beträgt (W Nr. 2400). Die Mittelgebühr liegt hiernach bei 1,5 (vgl. Gerold, Schmidt u.a., RVG, 16. Aufl., Rnd. 95 m. w. N.). Allerdings hat der Gesetzgeber auch eine sog. Schwellengebühr eingeführt. Eine höhere Gebühr als 1,3 soll der Anwalt nur noch dann fordern können, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter unterschiedlich definierte Gebührenrahmen eingeführt, etwa in der Weise, dass in einfachen und nicht schwierigen Angelegenheiten nur ein Rahmen von 0,5 - 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9 anzusetzen ist Die gesetzliche Regelung ist vielmehr so zu verstehen, dass die Gebühr von 1,3 eine Kappungsgrenze darstellt. Die angemessene Gebühr ist unter Berücksichtigung des gesamten Gebührenrahmens von 0,5 - 2,5 und - aller Bemessungskriterien des § 14 RVG zu bestimmen, wobei den Merkmalen Umfang und Schwierigkeit vorrangige Bedeutung zukommt. Sofern die Sache vom Umfang und der Schwierigkeit her (nur) durchschnittlich ist, beträgt die Gebühr hiernach höchstens 1,3. Liegen Umfang und Schwierigkeit des Falles über dem Durchschnitt, so kann der Rechtsanwalt den Gebührenrahmen bis zum 2,5-fachen der Gebühr in Anspruch nehmen. Dieser insgesamt weite Gebührenrahmen ermöglicht eine flexible Gebührengestaltung. Die Gebühr soll das Betreiben des Geschäftes einschließlich der Information, der Teilnahme an Besprechungen oder das Mitwirken bei einer Vertragsgestaltung dergl. abgelten. In nur durchschnittlichen Angelegenheiten ist hierbei grundsätzlich von einer Mittelgebühr (1,5) auszugehen, wobei eine Gebühr von mehr als 1,3 allerdings nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit des Anwaltes umfangreich und schwierig war, womit gemeint ist, dass Umfang und Schwierigkeit über dem Durchschnitt liegen müssen. Falls diese Voraussetzungen - wie im Streitfall – nicht vorliegen, ist die Schwellengebühr von 1,3 als Regelgebühr in Ansatz zu bringen. Hiernach erhält der Anwalt des Geschädigten auch in sog. einfachen Regulierungssache eine Gebühr von 1,3 (vgl. Gerald, Schmidt u.a. RVG, 16. Aufl., 2400 - 2403 VVG, Rnd. 96 m. w. N.; AG Landstuhl, NJW 05,161).
Attorneys may multiply the (low) statutory fee by a certain percentage to increase it
Quelle: http://www.ra-kotz.de/anwaltsgebuehren1.htm
| silfilla Vereinigte Staaten Spezialgebiet PRO-Punkte in Kategorie: 256
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