Berufungsbegrundiung in der Patentnichtigkeitssache
Background:
Gegenstand ist eine durch Strahlung hätbare Harzzusammensetzung, die zur Herestellung von Formen mit Füllmaterial durch die sogenannte Laminafertigung unter Bestrahlung mit Licht verwendet wird.
Durch die Bestrahlung mit dem Laser auf einen ganz genau definierte Bereich tritt nun eine Polymerisation exact an dieser Stelle ein. Der Rest der Harzzusammentsetzung polymerisiert nicht, sondern bleibt flüssig. Wenn die Bestrahlung und die nachfolgende Polymerisation auf eine Ebene des Prototyps beendet ist, bewegt sich die Hebebühne ein kleines Stuück nach unten und die nächste Schicht des Prototyps wird polymerisiert. Dabei bestrahlt der Laserstrahl - gesteuert durch das Computerprogram - einen weiteren Teilbereich, der dadurch wiederum polymerisiert.
____________________________________________
Darüber kann auch die sehr allgemeine Formulierung in Spalte 7, Zeilen 33-38 von K4 nicht hinwegtäuschen