Beatrix erhielt folgende Auszeichnungen:
DIN EN Standard 15038:2009 für Qualität im Übersetzungsdienst in die deutsche Sprache.
DIN EN Standard 15038:2012 für Qualität im Übersetzungsdienst in die englische Sprache.
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Übersetzung von qualifizierten Übersetzern und die beste Qualität im
Übersetzungsdienst? Wir leisten für die von Ihnen vorgelegten Unterlagen in der
englischen oder deutschen Sprache einen stets zuverlässigen und pünktlichen
Service hinsichtlich Textbearbeitungen und einem Korrekturlesedienst.
Wir spezialisieren
uns auf das Familienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht
öffentliches Recht, Strafrecht und auf das Gesundheitswesen, allgemeine
Medizin, Hotel und Tourismus, Immobilien, Kosmetik, Maschinenbau und
medizinische Gerätetechnik Pressemitteilungen, Pädagogik, Politik, Sport,
Sprachwissenschaft, Theater, Theologie, sowie auf den Tierschutz.
Gerne vereinbaren
wir für Sie Termine direkt mit unserem Notar so, dass Sie problemlos die von
uns beglaubigten Übersetzungen Ihrer Urkunden, Zeugnisse, Führungszeugnisse in
unserem Übersetzungsbüro oder per Versand erhalten. Unsere Terminvereinbarung
mit dem Notar erspart Ihnen die Zeit und die Anreise mit den damit verbundenen
Kosten. Wir sind staatlich geprüfte Übersetzer mit langzeitiger Erfahrung, die
entweder in die deutsche oder in die englische Sprache übersetzen und folgende
Fähigkeiten vorweisen können:
- eine
eingehende Kenntnis für die Sprache Deutsch und Englisch einschließlich
einem Hochschulabschluss;
- ein
hohes Niveau von hervorragendem Verständnis in der Sprachkombination
Englisch <> Deutsch und Deutsch <> Englisch;
- wir
erklären uns mit den Verhaltensrichtlinien des
jeweiligen Berufsverbandes unserer Mitgliedschaft einverstanden.
Unsere Übersetzungen
können für Sie oder für Ihr Unternehmen per E-Mail, USB-Speicher,
Fax, auf CD/DVD, per Einschreiben oder für Sie persönlich in unserem
Übersetzungsbüro vorgelegt.
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