Jan 18, 2016 12:25
8 yrs ago
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French term

en juxtaposition

French to German Law/Patents Law (general) Raumplanung
In meinem Text (Kommentar zu einem Gesetz) geht es um den sogenannten planerischen Stufenbau, wonach im Bereich der Raumplanung zunächst ein Rahmenrichtplan zu erlassen ist, danach folgen Nutzungspläne usw. Spezifisch geht es jetzt um das Instrument des Sondernutzungsplans, der unter gewissen Voraussetzungen vom Rahmenrichtplan abweichen darf. Der Grundsatz bleibt aber bestehen, dass ein Vorhaben / Ziel immer erst mit einem Rahmenrichtplan angestrebt werden muss. Und dann kommt der fragliche Satz:

En d'autres mots, le plan général ne doit pas consister en la juxtaposition de plans spéciaux.

Ich weiss, was gemeint ist, aber mit der Formulierung hapert's. Mein Vorschlag:

Anders ausgedrückt darf der Rahmenrichtplan nicht auf gleicher Stufe neben Sondernutzungsplänen bestehen.

Klingt irgendwie seltsam, finde ich. Hat jemand einen besseren Vorschlag? Vielen Dank!

Discussion

Geneviève von Levetzow Jan 21, 2016:
Aneinanderreihung... ... ist genau richtig!
ibz (asker) Jan 18, 2016:
Vielen Dank euch beiden!
Olivier Blanc Jan 18, 2016:
Avec Gisela Je comprends comme Gisela. Les plans spéciaux doivent s'insérer dans le plan général.
GiselaVigy Jan 18, 2016:
bonjour chère collègue darf ein Rahmenrichtplan nicht als Aneinanderreihung von Sondernutzungsplänen verstanden werden
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