Glossareintrag (aus Frage unten abgeleitet) | ||||||
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00:44 Feb 26, 2002 |
Übersetzungen Deutsch > Englisch [PRO] Law/Patents - Recht (allgemein) / Anwaltsschreiben | |||||||
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| Ausgewählte Antwort von: Dr. Fred Thomson Vereinigte Staaten Local time: 14:27 | ||||||
Grading comment
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Zusammenfassung aller eingereichten Antworten | ||||
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4 +4 | I hereby confirm that proper authority has been granted |
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5 +1 | In my capacity as an attorney, I hereby verify that I have been granted power of attorney |
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5 | ..legal representation. |
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4 -1 | by the Defense |
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by the Defense Erklärung: HTH |
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I hereby confirm that proper authority has been granted Erklärung: Die deutsche Formulierung legt nahe, dass es sich hierbei weniger um einen Imperativ, sondern um die Bestätigung eines in der Vergangenheit liegenden Vorgangs handelt. (Aus Erfahrung tippe ich darauf, dass der Anwalt damit gegenüber der Gegenseite bestätigt, vom Mandanten ordnungsgemäß beauftragt / bevollmächtigt worden zu sein.) Ich würde den Satz daher wie folgt übersetzen: "I hereby confirm that proper authority has been granted". Ihre eigene Übersetzung ist im Prinzip auch nicht schlecht, der unpersönliche Stil des Deutschen lässt sich hier allerdings nur schlecht ins Englische übertragen. Wenn man zudem bedenkt, dass dieses Schreiben aller Wahrscheinlichkeit nach vom Vollmachtsträger selbst verfasst wurde, bietet sich mein Vorschlag an. Prof. exp. as German/NZ lawyer |
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