Großschreibung in englischen Verträgen Initiator des Themas: DashX
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Hallo zusammen,
da mir gestern hier schon so nett geholfen wurde, hoffe ich, ihr könnt mir noch einen Rat geben.
Es geht um die Großschreibung definierter Begriffe in englischen Verträgen: Normalerweise halte ich mich bei Auftauchen der großgeschriebenen Begriffe im Text immer exakt an meine in den Definitionen gewählte Übersetzung und beachte die Hervorhebung ansonsten nicht weiter. Jetzt begegnet mir als Bestandteil des Vertrags zum ersten Mal ein kompletter Abs... See more Hallo zusammen,
da mir gestern hier schon so nett geholfen wurde, hoffe ich, ihr könnt mir noch einen Rat geben.
Es geht um die Großschreibung definierter Begriffe in englischen Verträgen: Normalerweise halte ich mich bei Auftauchen der großgeschriebenen Begriffe im Text immer exakt an meine in den Definitionen gewählte Übersetzung und beachte die Hervorhebung ansonsten nicht weiter. Jetzt begegnet mir als Bestandteil des Vertrags zum ersten Mal ein kompletter Absatz, der darauf hinweist, dass die "capitalized terms" die ihnen durch die Definitionen zugewiesenen Bedeutungen haben. Mein Lösungsansatz wäre, die Begriffe im Dokument anders (durch Kursivschrift) hervorzuheben, und die Übersetzung dieses Absatzes entsprechend anzupassen (mit Hinweis auf die Großschreibung im Original?).
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Meinung oder eure eigenen Lösungen.
- Jessie ▲ Collapse | | |
Sie haben Recht! | May 8, 2011 |
Kursivschreiben wäre ja eine elegante Lösung.
Wenn ich etwa in Tamil übersetze, wäre Ihre Lösung die vorgezogene, da es in Tamil kein Großschreiben gibt.
Mit freundlichen Grüßen,
N. Raghavan | | |
David Wright Österreich Local time: 12:30 Deutsch > Englisch + ... Entire word in capitals | May 8, 2011 |
is another solution I have seen a few times | | |
Ich habe in solchen Fällen bislang immer die Kursivschreibung gewählt. | |
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Claus Sprick Deutschland Local time: 12:30 Mitglied Französisch > Deutsch + ...
Ich benutze Kapitälchen (Word: Format / Schriftart Kapitälchen). | | |
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Thomas Rühl Deutschland Local time: 12:30 Englisch > Deutsch Eine andere gängige Vorgehensweise... | Aug 5, 2011 |
wäre, so zumindest meine Erfahrung, eine Formulierung à la "alle Begriffe haben die ihnen durch die Definitionen zugewiesenen Bedeutungen". Wenn sie im Vertrag nicht definiert wurden, ist das eben so, ob großgeschrieben oder nicht. | | |
Claus Sprick Deutschland Local time: 12:30 Mitglied Französisch > Deutsch + ...
Vorsicht, lieber Herr Rühl, das funktioniert nicht, wenn Begriffe im Original mal hervorgehoben sind (z.B. VERTRAG = der vorliegende Vertrag) und mal nicht (Vertrag vom ... = Bezugnahme auf einen anderen Vertrag).
[Bearbeitet am 2011-08-05 23:10 GMT] | | |
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