Berechnung GKV-Beitrag Initiator des Themas: inkweaver
| inkweaver Deutschland Local time: 09:09 Französisch > Deutsch + ...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin freiwillig in der GKV versichert und habe die Beitragsberechnung bisher nicht weiter hinterfragt, habe aber nun von zwei verschiedenen Kassen unterschiedliche Auskünfte zur Beitragsberechnung erhalten.
Lt. Kasse A wird der Beitrag ausgehend von den im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünften berechnet, lt. Kasse B ausgehend vom ausgewiesenen Einkommen (d. h. Einkünfte abzgl. Kirchensteuer und Versicherungsbeiträgen).
... See more Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin freiwillig in der GKV versichert und habe die Beitragsberechnung bisher nicht weiter hinterfragt, habe aber nun von zwei verschiedenen Kassen unterschiedliche Auskünfte zur Beitragsberechnung erhalten.
Lt. Kasse A wird der Beitrag ausgehend von den im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünften berechnet, lt. Kasse B ausgehend vom ausgewiesenen Einkommen (d. h. Einkünfte abzgl. Kirchensteuer und Versicherungsbeiträgen).
Meine Internetrecherche hat mich auch nicht wirklich schlauer gemacht, denn dort bin ich eigentlich nur auf den Begriff „Gewinn“ gestoßen, der aber nicht näher definiert wurde.
Falls jemand mehr weiß als ich, wäre ich für Aufklärung dankbar. ▲ Collapse | | | Gewinn = zu versteuerndes Einkommen | Aug 19, 2013 |
Hallo inkweaver,
wenn ich mich richtig erinnere, wird das "zu versteuernde Einkommen" (siehe Einkommensteuerbescheid) zur Berechnung herangezogen. Beim BDÜ (falls du Mitglied bist), wird gerade eine ähnliche Diskussion geführt.
Viele Grüße
Susanne | | | inkweaver Deutschland Local time: 09:09 Französisch > Deutsch + ... THEMENSTARTER Danke, Susanne | Aug 19, 2013 |
Genau das dachte ich auch immer, wobei mein zu versteuerndes Einkommen noch niedriger ist als der von Kasse B als Ausgangsbasis herangezogene Betrag. Mir wurde allerdings gesagt, dass ein Kinderfreibetrag für die Beitragsberechnung nicht relevant sei.
Leider bin ich kein BDÜ-Mitglied, sodass ich die Diskussion dort nicht verfolgen kann. | | | Nach Einkünften | Aug 19, 2013 |
Ich bin freiwillig bei der Techniker Krankenkasse versichert und mein Beitrag wird anhand der Einkünfte = zu versteuerndes Einkommen ermittelt. | |
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Rolf Keller Deutschland Local time: 09:09 Englisch > Deutsch Begriffsbestimmungen genau beachten, §2 EStG | Aug 20, 2013 |
Jutta Deichselberger wrote:
Ich bin freiwillig bei der Techniker Krankenkasse versichert und mein Beitrag wird anhand der Einkünfte = zu versteuerndes Einkommen ermittelt.
Zu versteuerndes Einkommen und Einkünfte sind NICHT dasselbe.
Einer von mehreren Unterschieden liegt bei den Kinderfreibeträgen, und genau danach war gefragt worden ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Zu_versteuerndes_Einkommen
Begriffsbestimmungen: EStG § 2 | | | Rolf Keller Deutschland Local time: 09:09 Englisch > Deutsch Begriffsbestimmungen beachten | Aug 20, 2013 |
Susanne Schiewe wrote:
Gewinn = zu versteuerndes Einkommen
Gewinn und zu versteuerndes Einkommen sind NICHT dasselbe. Siehe auch meinen anderen Beitrag.
(Nebenbei: Die meisten Freiberufler erstellen zwar eine Gewinnermittlung, aber ihre Einkünfte fallen nicht unter die Gewinneinkünfte, sondern unter die Überschusseinkünfte.) | | | Gewinn ist NICHT das zu versteuernde Einkommen | Aug 20, 2013 |
Hallo,
um hier mal die Begrifflichkeiten zu klären (sehr vereinfacht):
Der Gewinn errechnet sich aus den Einnahmen minus geschäftliche Ausgaben . Davon werden dann noch Sonderausgaben abgezogen (wie z.B. Freibeträge, Altersvorsorgebeträge etc.) und dann kommt am Ende das zu versteuernde Einkommen heraus (worauf, wie der Name schon sagt, dann die Einkommensteuer erhoben wird).
Die GKV berechnet den Beitrag nach meinem Kenntnisstand aus dem Gewinn bzw. den Eink... See more Hallo,
um hier mal die Begrifflichkeiten zu klären (sehr vereinfacht):
Der Gewinn errechnet sich aus den Einnahmen minus geschäftliche Ausgaben . Davon werden dann noch Sonderausgaben abgezogen (wie z.B. Freibeträge, Altersvorsorgebeträge etc.) und dann kommt am Ende das zu versteuernde Einkommen heraus (worauf, wie der Name schon sagt, dann die Einkommensteuer erhoben wird).
Die GKV berechnet den Beitrag nach meinem Kenntnisstand aus dem Gewinn bzw. den Einkünften (die Einkünfte können ja auch noch aus mehr als dem betrieblichen Gewinn bestehen, daher sind das zwei Begriffe).
Hoffe, das hilft weiter.
Grüße
Tatjana
[Edited at 2013-08-20 09:58 GMT] ▲ Collapse | | | Gewinn/zu versteuerndes Einkommen | Aug 20, 2013 |
Hallo Tatjana,
danke für die Erklärung; da habe ich wohl was verwechselt - Wishful Thinking.
Viele Grüße
Susanne | |
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inkweaver Deutschland Local time: 09:09 Französisch > Deutsch + ... THEMENSTARTER Danke, Tatjana ... | Aug 20, 2013 |
Bleibt für mich nur die Frage, warum ich von verschiedenen Kassen verschiedene Auskünfte bekommen habe. | | | Gern geschehen! | Aug 27, 2013 |
Keine Ursache - ist ja alles auch verwirrend...
Zu den verschiedenen Auskünften kann ich nur mutmaßen, dass die Sachbearbeiter oft keine Ahnung haben, was die Unterschiede bei den Begrifflichkeiten sind und darum falsche Auskünfte erteilen.
Soweit ich weiß, ist alles im Sozialgesetzbuch festgelegt. Eventuell recherchierst Du mal in die Richtung und falls es so ist, schickst Du Deiner KV am Besten mal einen Merkzettel für die Mitarbeiter mit den Erklärungen ... See more Keine Ursache - ist ja alles auch verwirrend...
Zu den verschiedenen Auskünften kann ich nur mutmaßen, dass die Sachbearbeiter oft keine Ahnung haben, was die Unterschiede bei den Begrifflichkeiten sind und darum falsche Auskünfte erteilen.
Soweit ich weiß, ist alles im Sozialgesetzbuch festgelegt. Eventuell recherchierst Du mal in die Richtung und falls es so ist, schickst Du Deiner KV am Besten mal einen Merkzettel für die Mitarbeiter mit den Erklärungen ))
Grüße
Tatjana
[Edited at 2013-08-27 08:55 GMT] ▲ Collapse | | | Dieses Forum wird von keinem Moderator betreut. Um Verstöße gegen die ProZ.com-Regeln zu melden oder um Hilfe zu erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere ProZ.com-Mitarbeiter » Berechnung GKV-Beitrag Trados Studio 2022 Freelance |
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