Vom Thema belegte Seiten: [1 2] > | Mahngerichte in Deutschland Initiator des Themas: Magdalena Kowalska
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Liebe Kolleginnen/Kollegen,
Nachdem sich eine Agentur geweigert hat, meine Rechnung zu zahlen, habe ich einen Mahnantrag bei dem zuständigen Mahngericht gestellt. Diesem hat die Agentur widersprochen. Ich weiß noch nicht ob es eine Begründung gab oder nicht, weil ich noch nichts im Schrift bekommen habe. Meine Sachbearbeiterin vom Mahngericht hat mir dies am Telefon mitgeteilt, und riet mir, mich ans Amtsgericht zu wenden.
Manche von euch hatten hier von anderen Erfa... See more Liebe Kolleginnen/Kollegen,
Nachdem sich eine Agentur geweigert hat, meine Rechnung zu zahlen, habe ich einen Mahnantrag bei dem zuständigen Mahngericht gestellt. Diesem hat die Agentur widersprochen. Ich weiß noch nicht ob es eine Begründung gab oder nicht, weil ich noch nichts im Schrift bekommen habe. Meine Sachbearbeiterin vom Mahngericht hat mir dies am Telefon mitgeteilt, und riet mir, mich ans Amtsgericht zu wenden.
Manche von euch hatten hier von anderen Erfahrungen berichtet. Es wundert mich schon, dass ich keinen Titel oder ähnliches bekommen habe. Sollte ich ausdrücklich danach verlangen?
Beste Grüße
Magdalena ▲ Collapse | | | Rolf Keller Deutschland Local time: 23:12 Englisch > Deutsch Da kann man keinen Rat geben | Feb 4, 2016 |
Magdalena Kowalska wrote:
Manche von euch hatten hier von anderen Erfahrungen berichtet. Es wundert mich schon, dass ich keinen Titel oder ähnliches bekommen habe. Sollte ich ausdrücklich danach verlangen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
In D ist es so: Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid bei Gericht fristgerecht widerspricht, ist das Verfahren beendet. Einen Titel o. Ä. bekommst du dann nicht und kannst ihn auch nicht anfordern.
Ob der Widerspruch mit oder ohne Begründung erfolgt, ist übrigens gleichgültig: Das Gericht prüft weder, ob der Anspruch zu Recht besteht, noch, ob die Begründung stichhaltig ist. Das ist ja der Sinn des Mahnverfahrens: Alles geht automatisch und schnell.
Um weiterzukommen, musst du nun also eine Klage erheben (bei niedrigen Beträgen vor dem Amtsgericht, sonst vor dem Landgericht). Dann kommt es zum Prozess, den du gewinnen oder verlieren kannst. Falls du ihn gewinnst, kannst du pfänden lassen – das nützt aber nur etwas, wenn es etwas zu pfänden gibt, andernfalls bleibst du auf den Gerichtskosten sitzen.
Praktisch bedeutet das, dass du genau überlegen musst. Falls die Agentur pleite ist, bist du womöglich nur einer von 99 Gläubigern, die wahrscheinlich alle leer ausgehen. Falls die Agentur nur knapp mit dem Geld ist oder einfach versucht, zu betrügen, dann wird sie nach Erhebung der Klage schnell zahlen (aber nur, wenn sie glaubt, den Prozess nicht gewinnen zu können). | | | So einfach geht das leider nicht | Feb 4, 2016 |
Einen Titel bekommst du nur, wenn der Gegner den Prozess verliert.
Und der wird erst mal sehr kostspielig (habe das Problem gerade in einem anderen Bereich), du musst nämlich alles vorstrecken. Lohnt sich nur, wenn man sich sicher ist, dass man gewinnt und der andere die angefallenen Kosten später auch bezahlen kann. Ich habe das Ganze mittlerweile fallen lassen, da mir die Summe dafür zu gering war (immerhin fast 1 000 €) und mein Gegner derzeit die Gerichtskosten nicht hätte... See more Einen Titel bekommst du nur, wenn der Gegner den Prozess verliert.
Und der wird erst mal sehr kostspielig (habe das Problem gerade in einem anderen Bereich), du musst nämlich alles vorstrecken. Lohnt sich nur, wenn man sich sicher ist, dass man gewinnt und der andere die angefallenen Kosten später auch bezahlen kann. Ich habe das Ganze mittlerweile fallen lassen, da mir die Summe dafür zu gering war (immerhin fast 1 000 €) und mein Gegner derzeit die Gerichtskosten nicht hätte zurückerstatten können. ▲ Collapse | | |
Noch etwas: Vom Ausland aus einen Prozess führen kannst du nur, wenn du damit einen Anwalt mit Adresse in Deutschland beauftragst. Alles andere ist viel zu kompliziert, zumal die Prozessunterlagen im Ausland nicht unbedingt rechtzeitig ankommen (hatte das mit Frankreich). | |
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Auswirkungen eines Mahnbescheids | Feb 4, 2016 |
Mein Resümee sieht folgendermaßen aus: Ein Mahnbescheid ist eine gute Option, um dem Gegner zu zeigen, dass man es ernst meint. Nach Informationen, die mir das Gericht hat zukommen lassen, akzeptieren diesen Mahnbescheid 80 % der Leute und bezahlen. In deinem Fall leider nicht so.
Um welche Summe geht es? | | | Magdalena Kowalska Vereinigtes Königreich Local time: 23:12 Polnisch > Englisch + ... THEMENSTARTER Gerichtskosten usw. | Feb 4, 2016 |
Es geht um 360 EUR.. Ich müsste erstmal 37 EUR bezahlen, und es wurde mir gesagt ich muss nicht vor Ort sein. | | | Lohnt sich nicht | Feb 4, 2016 |
Ich habe mehr bezahlt. Egal, ob 37 € oder etwas mehr (bei mir waren es für die Einleitung eines Verfahrens ca. 150 €), dies ist nur der Anfang. Du musst hinterher die ganzen Gerichtskosten tragen (wenn du verlierst sowieso und wenn der andere verliert und kein Geld hat, dann auch). So wurde mir das jedenfalls vom Gericht per Telefon erklärt.
Für 360 € lohnt sich das auf keinen Fall, da du am Schluss mit mehreren Tausend Euro Schulden dastehen kannst.
Du brauch... See more Ich habe mehr bezahlt. Egal, ob 37 € oder etwas mehr (bei mir waren es für die Einleitung eines Verfahrens ca. 150 €), dies ist nur der Anfang. Du musst hinterher die ganzen Gerichtskosten tragen (wenn du verlierst sowieso und wenn der andere verliert und kein Geld hat, dann auch). So wurde mir das jedenfalls vom Gericht per Telefon erklärt.
Für 360 € lohnt sich das auf keinen Fall, da du am Schluss mit mehreren Tausend Euro Schulden dastehen kannst.
Du brauchst nicht anwesend zu sein, das ist richtig. Du brauchst aber jemand, der dich da vertritt. Also z. B. einen Anwalt (Stundensatz etwa 200 €). Du siehst, das summiert sich. ▲ Collapse | | |
Wenn du möchtest, kann ich dich allerdings mit einem Spezialisten in Verbindung bringen, der Englisch und Französisch spricht. Eine Beratung ist bei ihm kostenlos. Er kann dir dann sagen, wie er das sieht und was er da machen kann oder nicht. | |
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Magdalena Kowalska Vereinigtes Königreich Local time: 23:12 Polnisch > Englisch + ... THEMENSTARTER Gericht. Doch. | Feb 6, 2016 |
Was fuer "ganze Gerichtskosten"? Ich habe jetzt genau nachgeschaut: EUR 73 und es wäre alles, laut der Sachbearbeiterin vom Mahngericht. Was würde dein Kumpel, den du mir vermiteln willst, so nehmen..? Es ist übrigens toll, wie manche hier meinen, man kann nichts tun, und jede Agentur kann uns eigentlich besch***en, weil es sich sowieso nicht lohnt, usw. | | | Prozesskosten | Feb 6, 2016 |
Das Mahngericht nimmt nur in etwa diese Summe. Anschließend kommen noch die Kosten für das zuständige Amtsgericht. Wie man mir dort erklärt hat, eine bestimmte Summe, um das "Dossier" zu eröffnen (waren bei mir zwischen 150 und 200 €) plus anschließend die Prozesskosten am Ende des Prozesses (Richter etc. möchten ja auch bezahlt werden). Solltest du nicht persönlich zum Prozess kommen können, brauchst du außerdem jemanden, der dich da vertritt.
Am besten du rufst dazu m... See more Das Mahngericht nimmt nur in etwa diese Summe. Anschließend kommen noch die Kosten für das zuständige Amtsgericht. Wie man mir dort erklärt hat, eine bestimmte Summe, um das "Dossier" zu eröffnen (waren bei mir zwischen 150 und 200 €) plus anschließend die Prozesskosten am Ende des Prozesses (Richter etc. möchten ja auch bezahlt werden). Solltest du nicht persönlich zum Prozess kommen können, brauchst du außerdem jemanden, der dich da vertritt.
Am besten du rufst dazu mal beim zuständigen Amtsgericht an.
Nachdem ich die Kosten für die Eröffnung des Dossiers gezahlt hatte, sollte ich allen möglichen Kram ausfüllen (der einem bestimmten Schema folgen sollte), wozu ich ohne Anwalt schon mal nicht in der Lage war.
Hat sich für mich anfangs auch alles sehr leicht angehört.
Mein Bekannter hat in Frankreich eine Agence de recouvrement. Ob es sich lohnt, dass er in deinem Fall interveniert, müsstest du mit ihm abklären, da du ja schon beim Mahngericht warst. Er bietet verschiedene Tarife an, je nachdem, ob man nur ein Mahnschreiben braucht oder er alles in die Hand nehmen soll. Im letzteren Fall nimmt er 20 % von dem, was er eintreibt. Wenn er nichts eintreibt, kostet es auch nichts. Da du aber schon etwas unternommen hast, weiß ich nicht, ob das noch sinnvoll ist. Könntest du aber völlig umsonst mit ihm besprechen. (Er arbeitet weltweit.) Hatte 2015 mehrere, über Monate unbezahlte Rechnungen, die von den Kunden nach zehn Tagen beglichen wurden, nachdem er sich bei ihnen gemeldet hatte. ▲ Collapse | | | Rolf Keller Deutschland Local time: 23:12 Englisch > Deutsch Gerichtkosten und Prozesskosten sind zwei Paar Schuhe | Feb 6, 2016 |
Magdalena Kowalska wrote:
Was fuer "ganze Gerichtskosten"? Ich habe jetzt genau nachgeschaut: EUR 73 und es wäre alles, laut der Sachbearbeiterin vom Mahngericht.
Was hast du denn wo genau nachgeschaut?
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtskosten
Unter Auslagen fallen z. B. die 2000 EUR, die ich für mein Gutachten darüber, ob du eine bezahlungswürdige Übersetzung abgeliefert hast, in Rechnung stelle. Und wenn ich dann womöglich als sachverständiger Zeuge geladen werde und mit dem Thalys nach Paris anreisen und dort im Hotel übernachten muss, wird es noch teurer.
Weiterhin gibt es Kosten, die nicht unter Gerichtskosten fallen, z. B. Anwaltshonorare. Diese sogenannten außergerichtlichen Kosten plus die Gerichtskosten, das ergibt die sogenannten Prozesskosten – die kann man nicht in einer Tabelle nachsehen, aber jemand muss sie bezahlen ... | | |
Stimme also Rolf zu:
Prozess würde ich nur führen, wenn du sicher bist zu gewinnen UND die Agentur zahlungskräftig ist. Ansonsten gewinnst du, sitzt aber trotzdem auf der Prozessrechnung und ggf. deinen Anwaltskosten.
Wie liquide ist die Agentur denn? Ich nehme an, einen schriftlichen Beweis, dass die Übersetzung bei dir in Auftrag gegeben wurde, hast du? | |
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Zahlungsunfähigkeit | Feb 6, 2016 |
Magdalena Kowalska wrote:
Was fuer "ganze Gerichtskosten"? Ich habe jetzt genau nachgeschaut: EUR 73 und es wäre alles, laut der Sachbearbeiterin vom Mahngericht. Was würde dein Kumpel, den du mir vermiteln willst, so nehmen..? Es ist übrigens toll, wie manche hier meinen, man kann nichts tun, und jede Agentur kann uns eigentlich besch***en, weil es sich sowieso nicht lohnt, usw.
Gab es nicht schone eine Diskussion über diesen Fall? Die Agentur hatte auch direkt geschrieben, dass sie mindestens vorübergehend offiziell zahlungsunfähig ist (der Name von dem bestimmten Status fällt mir jetzt nicht ein). Es scheint mir weiterhin sehr unwahrscheinlich, dass jemand dies behaupten würde, wenn es nicht wahr ist: Insolvenz vorzutäuschen ist sicherlich eine Straftat.
Wenn sich da nichts geändert hat, wäre es völlig abwegig einen Prozess anzufangen. Was sollte er bringen? Oder ist es nun doch klar, dass die Agentur eigentlich zahlungsfähig ist? | | | Magdalena Kowalska Vereinigtes Königreich Local time: 23:12 Polnisch > Englisch + ... THEMENSTARTER Wofür arbeiten wir denn? | Feb 6, 2016 |
Ich habe in meinen Notizen nachgeschaut, was genau mir die Sachbearbeiterin gesagt hat.
Nachdem was ihr sagt, lohnt es sich überhaupt nicht als Freelancer zu arbeiten, weil wir nie Recht bekommen werden, ohne sich tot zu zahlen.
Gibt es sowas wie small claims court in Deutschland?
Laut der Agentur selbst sind sie nicht insolvent, sondern in Zwangsverwaltung. Zahlungsfähig sind die schon; die haben doch meine zwei andere Rechnungen im Dezember bezahlt, me... See more Ich habe in meinen Notizen nachgeschaut, was genau mir die Sachbearbeiterin gesagt hat.
Nachdem was ihr sagt, lohnt es sich überhaupt nicht als Freelancer zu arbeiten, weil wir nie Recht bekommen werden, ohne sich tot zu zahlen.
Gibt es sowas wie small claims court in Deutschland?
Laut der Agentur selbst sind sie nicht insolvent, sondern in Zwangsverwaltung. Zahlungsfähig sind die schon; die haben doch meine zwei andere Rechnungen im Dezember bezahlt, mehr als 1000 EUR insgesamt.
Und was nun? Ich rufe noch mal Montag das Mahngericht an, weil hier werde ich nur entmutigt. ▲ Collapse | | |
Bei solchen Fällen entspricht ein Amtsgericht mindestens sehr grob einem "small claims court" (= geringer Streitwert und man muss nicht von einem Anwalt verteten sein). Wenn dein Firmensitz in Polen ist, kannst du aber das europäische Mahnverfahren benutzen - das wäre wahrscheinich einfacher, müsste man online nachlesen.
Ich glaube nicht, dass jemand dir direkt entmutigen will, nur klar machen, dass ein Gerichtsverfahren nur dann sinnvoll ist, wenn die Sachlage sehr deutlich ist... See more Bei solchen Fällen entspricht ein Amtsgericht mindestens sehr grob einem "small claims court" (= geringer Streitwert und man muss nicht von einem Anwalt verteten sein). Wenn dein Firmensitz in Polen ist, kannst du aber das europäische Mahnverfahren benutzen - das wäre wahrscheinich einfacher, müsste man online nachlesen.
Ich glaube nicht, dass jemand dir direkt entmutigen will, nur klar machen, dass ein Gerichtsverfahren nur dann sinnvoll ist, wenn die Sachlage sehr deutlich ist und es sehr klar ist, dass du nach einem Sieg, dein Geld auch wirklich bekommen wirst.
"Schutzschirmverfahren" war das Wort, das ich suchte: Ich würde der Sachbearbeiterin einfach kurz aus der Mail von der Agentur vorlesen und fragen, was bei der Konstellation passieren würde, wenn man vor Gericht gewinnt. Ich kenne mich nicht weiter mit dem Thema aus, vielleicht liege ich völlig falsch. Wichtig ist nur, dass, wenn man das Geld in ein Mahnverfahren und nun vielleicht einen Prozess investiert, dass es irgendeinen Sinn hat. ▲ Collapse | | | Vom Thema belegte Seiten: [1 2] > | Dieses Forum wird von keinem Moderator betreut. Um Verstöße gegen die ProZ.com-Regeln zu melden oder um Hilfe zu erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere ProZ.com-Mitarbeiter » Mahngerichte in Deutschland Anycount & Translation Office 3000 | Translation Office 3000
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