Glossary entry

English term or phrase:

legal and corporate authority

German translation:

Rechtsbefugnisse [rechtliche Befugnisse] und unternehmerische/geschäftliche Vollmachten

Added to glossary by BirgitBerlin
Feb 6, 2009 10:54
15 yrs ago
3 viewers *
English term

legal and corporate authority

English to German Bus/Financial Law: Contract(s) warranty
Both Parties represent and warrant having all prerequisite **legal and corporate authority** to enter in and to execute this Agreement.

amtliche und unternehmerische Befugnis?? gibt keine Suchmaschinenergebisse, daher bin ich etwas unsicher...
Change log

Feb 6, 2009 10:56: Steffen Walter changed "Field" from "Other" to "Bus/Financial"

May 11, 2009 21:31: BirgitBerlin Created KOG entry

Proposed translations

+7
5 mins
Selected

Rechtsbefugnisse [rechtliche Befugnisse] und unternehmerische/geschäftliche Vollmachten

Beide Vertragsparteien geben die Zusicherung ab, dass sie über sämtliche für den Abschluss und die Durchführung/Erfüllung des Vertrages erforderlichen Rechtsbefugnisse und unternehmerischen/geschäftlichen Vollmachten verfügen.
Peer comment(s):

agree Annette Scheler : ich würde für corporate gesellschaftsrechtliche nehmen, aber ansonsten agree
2 mins
Ja, viiiel besser :-)
agree Andrea Hauer
3 mins
agree Angel Kunchev
5 mins
agree LegalTrans D : mit Annette
11 mins
agree Katja Schoone : w/Annette
43 mins
agree Inge Meinzer
5 hrs
agree Christin Kleinhenz : ebenfalls mit Annette
6 hrs
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Selected automatically based on peer agreement."
7 mins

gesetzliche und unternehmerische Vertretungsmacht

...
Something went wrong...
9 mins

legal and corporate authority

legal and corporate authority-

amtliche und unternehmerische Befugnis?-
wie wäre es mit "rechtliche und geschäftlicheBefugniss"
Something went wrong...
+3
32 mins

Rechte und Befugnisse

findet sich standardmäßig eher mit "legal and corporate authority"

und diese Kurzform wäre m.E. auch wasserdicht und ausreichend

(und anders als Annette rate ich von gesellschaftsrechtlich dringend ab) wobei Steffens Lösung sonst natürlich nicht zu widersprechen ist
Peer comment(s):

agree Hans G. Liepert : aber ja
8 mins
Danke, Hans
agree Andreas Pompl : Richtig, gesellschaftsrechtlich ist mißdeutig, weil der Abschließende auch eine ganz normale Vollmacht haben kann, ohne Organ der Gesellschaft zu sein.
1 hr
Danke!
agree Andrea Hauer : wenn man sich's genau überlegt, hast du Recht :-)
1 hr
Danke, Andrea ;-))
neutral Annette Scheler : sämtliche Rechte und Befugnisse istnatürlich ausreichend, weil allumfassend, zugleich aber auch unpräzise/Hast du nicht gestern noch geschrieben, wenistens wir sollten uns klar ausdrücken? ;-)
3 hrs
Das ist der Sinn der Juristerei und Inhalt deren Gebetes: Im Namen der Zweideutigkeit und des Auslegungsprivilegs und des heiligen Mammons, Amen;-)) Und siehe Bemerkung von Andreas oben//Aber ja! Und so kurz und knapp wie das hier ist doch verständlich
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