Vom Thema belegte Seiten: [1 2] > | Verschlechterung der Übersetzervergütung durch JVEG-Novellierung: ATICOM ruft zu Protesten auf Initiator des Themas: Richard Schneider (X)
| Richard Schneider (X) Deutschland Englisch > Deutsch + ...
Der Entwurf zum zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das u. a. auch die JVEG-Novellierung beinhaltet, wurde am 31.01.2013 vom Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten. Während der Gesetzentwurf für Dolmetscher, wenn sie für die Gerichte tätig werden, eine Verbesserung gegenüber dem derzeit geltenden JVEG darstellt, wirkt er sich auf die Einkommenssituation der für die Gerichte tätigen Übersetzer negativ aus.
Das bisherige Drei-Stufen-Modell (1,25/1,85/4,00 Euro fü... See more Der Entwurf zum zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das u. a. auch die JVEG-Novellierung beinhaltet, wurde am 31.01.2013 vom Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten. Während der Gesetzentwurf für Dolmetscher, wenn sie für die Gerichte tätig werden, eine Verbesserung gegenüber dem derzeit geltenden JVEG darstellt, wirkt er sich auf die Einkommenssituation der für die Gerichte tätigen Übersetzer negativ aus.
Das bisherige Drei-Stufen-Modell (1,25/1,85/4,00 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge) soll durch ein Zwei-Stufen-Modell ersetzt werden. Neu ist eine Unterscheidung in elektronisch zur Verfügung gestellte Texte und nicht elektronisch zur Verfügung gestellte Texte:
Geplantes Grundhonorar
- Elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,30 Euro
- Nicht elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,40 Euro je angefangene 55 Anschläge
Geplantes Honorar bei besonderer Erschwernis der Übersetzung
- Elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,56 Euro
- Nicht elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,68 Euro je angefangene 55 Anschläge
ATICOM ruft Übersetzer zu Protesten auf
Der Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e. V. ATICOM ruft alle Übersetzer auf, gegen die unzureichende Anhebung der Honorarsätze zu protestieren. Denn de facto komme dies einer Senkung gleich. Auf der Website des Verbandes schreibt Dragoslava Gradincevic-Savic, stellvertretende Vorsitzende und Ressortleiterin für ermächtigte Übersetzer und beeidigte Dolmetscher:
Die Hoffnungen des Berufsstandes, dass der wichtige und unverzichtbare Beitrag der qualifizierten Übersetzer und Dolmetscher zur Gewährleistung von Kommunikation und somit Rechtssicherheit im Polizei- und Justizbereich nach vielen Jahren des Stillstandes und seit 2004 unveränderter Honorarsätze endlich eine entsprechende leistungsgerechte Vergütung erfährt, wird sich erneut nicht erfüllen, wenn der vorliegende Regierungssentwurf unverändert verabschiedet werden sollte.
Statt zumindest seit 2004 inflationsausgleichender Erhöhungen sind im Entwurf sogar drastische Vergütungskürzungen insbesondere bei den Übersetzern um weitere bis zu 61,4% vorgesehen!
Damit setzt sich die negative Entwicklung der Übersetzerhonorare in diesem Bereich unverändert fort (siehe erläuternde Tabellendarstellungen).
Der Rechtsauschuss des Bundestages hat für den 13.03.2013 – 12 Uhr eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf anberaumt.
ATICOM hat seit Bekanntgabe des Regierungentwurfes nicht nur durch ausführliche schriftliche wie mündliche Stellungnahmen, zum Teil auch als Mitglied des sog. Berliner Kreises, auf den unhaltbaren Mißstand im Entwurf reagiert und konkrete, der Wirtschaftslage und dem Spargebot entsprechende moderate Forderungen nach Vergütungserhöhungen gestellt, sondern kämpft auch darum, bei der Anhörung im Rechtsausschuß als Sachverständiger zugelassen zu werden und somit für die Belange der Berufskollegen und -kolleginnen direkt und pro domo sprechen zu können.
Der Verband ruft hiermit alle Kolleginnen und Kollegen auf, durch entsprechende Eingaben an die Bundestagsabgeordneten und Rechtsausschußmitglieder ATICOM in seinem Bemühen zu unterstützen, als Sachverständiger im Rechtsausschuß im Interesse der Übersetzer und Dolmetscher sprechen zu können.
Wehren Sie sich gegen die im Entwurf enthaltenen weiteren Vergütungsreduzierungen!
Nähere Informationen enthalten die folgenden auf der ATICOM-Website angebotenen Dateien:
- Vergleich Übersetzervergütung nach ZSEG (1994), JVEG (2004) sowie Entwurf des 2.KoRMG (JVEG-neu)
http://www.aticom.de/dateien/Vergleich-JVEG-ZSEG.pdf
- Adressaten Protestschreiben
http://www.aticom.de/dateien/Adressaten-Protestschreiben1.pdf
- Rechtsausschuss-Musterprotestbrief
http://www.aticom.de/dateien/Rechtsausschuss-Musterprotestbrief1.pdf ▲ Collapse | | | Steffen Walter Deutschland Local time: 13:23 Mitglied (2002) Englisch > Deutsch + ... | MeinBDÜ: "Es handelte sich um einen Irrtum!" | Feb 28, 2013 |
Aus einer am 04.01.2013 erhaltenen weitergeleiteten E-Mail:
Warum bloß haben einige der BDÜ-Landesverbände in die
Verhandlung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes einen einheitlichen Satz von 1,68 Euro pro Zeile eingebracht?
Antwort des BDÜ in MeinBDÜ: Es handelte sich um einen Irrtum!
Kein Kommentar... | | | Feinstein Deutschland Local time: 13:23 Deutsch > Russisch + ...
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Alle Initiativen helfen! | Feb 28, 2013 |
Ich denke, alle Initiativen rund um die Diskussionen um Übersetzer-Vergütungen nützen etwas.
Die ATICOM-Vorlagen verlangen ein bisschen eigene Arbeit, denn die Briefe an die Politikerinnen und Politiker sollte man nicht einfach kopieren, sondern auch individuell halten.
Die Unterzeichnung der e-Petition ist im Gegensatz dazu sehr schnell und einfach zu bewerkstelligen - das schafft wirklich jede und jeder! (Ich empfehle FreiberuflerInnen, immer mit Namen und niemals ... See more Ich denke, alle Initiativen rund um die Diskussionen um Übersetzer-Vergütungen nützen etwas.
Die ATICOM-Vorlagen verlangen ein bisschen eigene Arbeit, denn die Briefe an die Politikerinnen und Politiker sollte man nicht einfach kopieren, sondern auch individuell halten.
Die Unterzeichnung der e-Petition ist im Gegensatz dazu sehr schnell und einfach zu bewerkstelligen - das schafft wirklich jede und jeder! (Ich empfehle FreiberuflerInnen, immer mit Namen und niemals mit einer anonymen Nummer zu unterzeichnen!).
Eine dritte Möglichkeit: Man kann Politiker auch öffentlich fragen und sie auffordern, öffentlich zu antworten. Ich habe Fragen an die "rechtspolitischen SprecherInnen" der Bundestagsfraktionen gerichtet, das sind genau die Abgeordneten, die für ihre Partei die Verantwortung für das JVEG haben. Die Fragen (und Antworten) können öffentlich nachgelesen und auch mit Suchprogrammen gefunden werden, das ist ein Vorteil. Die Antworten sind teils wegen der Öffentlichkeit ein wenig allgemeiner...
Hier die Fragen und Antworten:
Thomas Silberhorn (CDU/CSU)
http://www.abgeordnetenwatch.de/thomas_silberhorn-575-37967--f366245.html#q366245
Christian Ahrendt (FDP)
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37445--f366247.html#q366247
Burkhard Lischka (SPD)
http://www.abgeordnetenwatch.de/burkhard_lischka-575-37784--f366246.html#q366246
Ingrid Hönlinger (Bündnis 90 / Die Grünen)
http://www.abgeordnetenwatch.de/ingrid_hoenlinger-575-37662--f366249.html#q366249
Jens Petermann (Die Linke)
http://www.abgeordnetenwatch.de/jens_petermann-575-37863--f366248.html#q366248
Am 13. März soll es eine öffentliche Anhörung dazu im Bundestag (12 Uhr, Rechtsausschuss) geben:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/42_2__KostRMoG/index.html ▲ Collapse | | | Richard Schneider (X) Deutschland Englisch > Deutsch + ... THEMENSTARTER Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags | Feb 28, 2013 |
Cristina intern wrote:
Aus einer am 04.01.2013 erhaltenen weitergeleiteten E-Mail:
Warum bloß haben einige der BDÜ-Landesverbände in die
Verhandlung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes einen einheitlichen Satz von 1,68 Euro pro Zeile eingebracht?
Antwort des BDÜ in MeinBDÜ: Es handelte sich um einen Irrtum!
Kein Kommentar...
Ja, es hat in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Übersetzerverbände, dem so genannten Berliner Kreis, offenbar Kommunikationsschwierigkeiten und Missverständnisse gegeben.
Diese internen Auseinandersetzungen sollten nun zunächst aber einmal in den Hintergrund treten, denn die Zeit läuft uns davon.
Der Rechtsausschuss des Bundestags entscheidet am 06.03.2013, welche Experten und welche Einlassungen bei der Anhörung zugelassen werden.
Die Anhörung findet am 13.03.2013 statt. An diesem Tag werden die für das Dolmetschen und Übersetzen bei Justiz und Polizei geltenden Konditionen wahrscheinlich für die kommenden 10 Jahre festgeschrieben.
Deshalb sollten die Vertreter unserer Berufsgruppe an diesem Tag eine einheitliche Position vertreten und ihre Vorstellungen von einer angemessenen Vergütung in überzeugender Weise vortragen.
Hinterher können wir uns immer noch in gewohnter Weise gegenseitig die Köpfe einschlagen. | | | Birgit Strauss Deutschland Local time: 13:23 Slowakisch > Deutsch + ... "Kommunikationsschwierigkeiten" ist nicht das passende Wort! | Feb 28, 2013 |
@Richard Schneider:
"Ja, es hat in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Übersetzerverbände, dem so genannten Berliner Kreis, offenbar Kommunikationsschwierigkeiten und Missverständnisse gegeben."
Na, ganz so war es dann doch nicht. Es wurde eine "Gemeinsame Stellungnahme" erarbeitet, die von allen im Berliner Kreis vertretenen Verbände (dazu gehört auch der BDÜ) als einheitliches und gemeinsames Papier weitergegeben wurde.
Warum der BDÜ mit mehreren... See more @Richard Schneider:
"Ja, es hat in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Übersetzerverbände, dem so genannten Berliner Kreis, offenbar Kommunikationsschwierigkeiten und Missverständnisse gegeben."
Na, ganz so war es dann doch nicht. Es wurde eine "Gemeinsame Stellungnahme" erarbeitet, die von allen im Berliner Kreis vertretenen Verbände (dazu gehört auch der BDÜ) als einheitliches und gemeinsames Papier weitergegeben wurde.
Warum der BDÜ mit mehreren eigenen Papieren (und demzufolge auch mehreren eigenen, vom gemeinsamen Papier abweichendenVergütungssätzen) an die Politiker herangetreten ist, kann uns niemand erklären. Dass damit aber die Glaubwürdigkeit des Berufstandes untergraben wurde, versteht sich von selbst. Dass wir damit in Berlin nicht mehr ganz ernst genommen werden, sicherlich auch. Und das finde ich so schlimm.
Aktionen ja - aber auf gemeinsamer Linie, mit Bedacht und nicht als Schnellschüsse!!!! ▲ Collapse | | | RobinB Vereinigte Staaten Local time: 06:23 Deutsch > Englisch
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Richard Schneider (X) Deutschland Englisch > Deutsch + ... THEMENSTARTER Schutz der Berufsbezeichnung ist illusorisch | Mar 1, 2013 |
Aus welcher Ecke kamen dann diese "Forderung" und dieser "Vorschlag", die in den Fragen an die Bundesregierung mündeten?
Das weiß ich nicht. Ich habe die Abgeordnete soeben angeschrieben und gefragt, ob sie aus eigenem Interesse oder auf Anregung eines Übersetzers oder Übersetzerverbands gehandelt hat. Mal sehen, was sie antwortet.
Die Forderung nach einem Schutz der Berufsbezeichnung (wie er unter anderem bei Anwälten, Ärzten und Ingenieuren besteht) ist mindestens 90 Jahre alt und wird ungefähr alle fünf Jahre diskutiert.
Eine Chance auf Verwirklichung besteht nicht. Ebenso utopisch sind Forderungen nach einer Verkammerung der Berufsgruppe der Übersetzer und Dolmetscher und nach Einführung einer Gebührenordnung.
Denn europaweit läuft die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung. Kammern, Monopole, Kartelle und andere Beschränkungen der Berufsfreiheit oder des Wettbewerbs werden zunehmend gelockert und aufgelöst. (Zuletzt in Deutschland das Rechtsberatungsmonopol der Juristen und das Kehrmonopol der bislang außerhalb jeglichen wirtschaftlichen Wettbewerbs stehenden Schornsteinfeger.)
Zurück zu den Sprachmittlern: Nicht einmal die Nazis haben es geschafft, einen Schutz der Berufsbezeichnung durchzusetzen, obwohl sie sich mit der "Reichsfachschaft für das Dolmetscherwesen" (RfD) sehr intensiv um eine strenge Reglementierung der Berufsausübung gekümmert haben.
Geplant war in den 1930er Jahren neben dem Schutz der Berufsbezeichnung für qualifizierte Übersetzer auch ein generelles Verbot der gewerblichen Vermittlung (Verbot von Übersetzungsbüros). Übersetzer und Dolmetscher sollten ausschließlich direkt oder über die RfD beauftragt werden. Für Konferenzdolmetscher gab es eine zentrale Vermittlungsstelle, die "Deutsche Kongress-Zentrale". Siehe dazu folgenden Link:
RfD will "Winkeldolmetschern" und "ausbeuterischen Vermittlungsbüros" den Garaus machen
www.uepo.de/2012/11/12
[Bearbeitet am 2013-03-01 11:22 GMT] | | | Bundestag hört BDÜ als Vertretung Aller | Mar 4, 2013 |
Birgit Strauss wrote:
Warum der BDÜ mit mehreren eigenen Papieren (und demzufolge auch mehreren eigenen, vom gemeinsamen Papier abweichenden Vergütungssätzen) an die Politiker herangetreten ist, kann uns niemand erklären. Dass damit aber die Glaubwürdigkeit des Berufstandes untergraben wurde, versteht sich von selbst. Dass wir damit in Berlin nicht mehr ganz ernst genommen werden, sicherlich auch. Und das finde ich so schlimm.
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat jetzt die Liste der Sachverständigen veröffentlicht, die am 13. März gehört werden sollten.
Von den Dolmetscher-Verbänden ist nur André Lindemann (BDÜ) eingeladen worden, der ja auch den größten Verband repräsentiert.
siehe hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/42_2__KostRMoG/02_SV-Liste.pdf
ATICOM, ADÜ-Nord, VVU, VUED, ADBÜ und VdbÜ sind nicht eingeladen worden. Dabei ist es so, dass sich nur ATICOM und ADÜ-Nord kritisch über den BDÜ-Alleingang geäußert haben.
(siehe ADUE-Nord: http://leanverein.de/i/adunord/infoblatt/infoblatt-2013-01.pdf
infoblatt, siehe Seite 11 und 12).
Andererseits finde ich die Taktik auch verständlich: Das 4-Euro-Honorar für die schwersten Texte wird in der Praxis extrem selten gezahlt, ist für die meisten nur Referenzwert für Aufträge aus der Wirtschaft. Trotzdem wäre es besser gewesen, solch eine "Kompromissbereitschaft" auf die Zeit nach der Anhörung zu verschieben und gemeinsam zu diskutieren, bevor man an PolitikerInnen herantritt. | | | Richard Schneider (X) Deutschland Englisch > Deutsch + ... THEMENSTARTER Abgeordnete wurde von außen angesprochen | Mar 4, 2013 |
Aus welcher Ecke kamen dann diese "Forderung" und dieser "Vorschlag", die in den Fragen an die Bundesregierung mündeten?
Inzwischen hat mir das Büro der Abgeordneten Folgendes geschrieben:
"Grundsätzlich ist es häufig so, dass wir von außen auf Themen aufmerksam gemacht werden. Aus eigenem Interesse entscheidet die Abgeordnete dann, welche davon sie weiterverfolgen möchte."
Die Lobbyarbeit der Verbände und die Aktionen einzelner Wutbürger zeigen also durchaus Wirkung. | | | Petition eingereicht | Mar 27, 2013 |
Inzwischen ist die Frist zur Unterzeichnung abgelaufen.
Das bedeutet: Die Petition wurde jetzt eingereicht, sie wird von 4.915 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern unterstützt. Damit haben die ursprünglich sieben Berufsverbände, die die gemeinsamen Forderungen formuliert haben, fast die Hälfte der eigenen Mitglieder mobilisieren können, sich für eine Verbesserung der Bezahlung einzusetzen. | |
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Rechtsausschuss beschließt neues JVEG, Bundestag am 16.5. | May 15, 2013 |
Heute hat der Rechtsausschuss über den Entwurf des JVEG entschieden. Diese Beschlussempfehlung kommt morgen (Donnerstag) ins Plenum vom Bundestag, wo 2. und 3. Lesung um 0.30 Uhr (nach Mitternacht!) stattfinden sollen, es wird also nicht mehr mit Diskussion gerechnet. Die neuen Sätze ab 1.7.2013 sollen dann sein:
Dolmetschen
70 Euro/Stunde (konsekutiv) und 75 Euro/Stunde (simultan).
bisher: 55 Euro pro Stunde
Übersetzen:
1,55 Euro pro Normzeile (ein... See more Heute hat der Rechtsausschuss über den Entwurf des JVEG entschieden. Diese Beschlussempfehlung kommt morgen (Donnerstag) ins Plenum vom Bundestag, wo 2. und 3. Lesung um 0.30 Uhr (nach Mitternacht!) stattfinden sollen, es wird also nicht mehr mit Diskussion gerechnet. Die neuen Sätze ab 1.7.2013 sollen dann sein:
Dolmetschen
70 Euro/Stunde (konsekutiv) und 75 Euro/Stunde (simultan).
bisher: 55 Euro pro Stunde
Übersetzen:
1,55 Euro pro Normzeile (einfacher Text / Datei)
1,75 Euro pro Normzeile (einfacher Text / Papier)
bisher: 1,25 Euro pro Normzeile
1,85 Euro pro Normzeile (erschwerter Text / Datei)
2,05 Euro pro Normzeile (erschwerter Text / Papier)
bisher: 1,85 Euro pro Normzeile
Die Stufe für "erheblich erschwerte Texte" von 4,00 Euro pro Normzeile wird ersatzlos gestrichen.
Die Ausfallpauschale wird in Zukunft den Gegenwert von zwei Stunden betragen (bisher: 55 Euro).
Ich warte noch die schriftliche Vorlage und die Abstimmung im Bundestag ab. Über Pfingsten wird ein Artikel dazu auf der Seite dolmetscher-treffen.de (Aktuelles) auftauchen. ▲ Collapse | | | | JVEG-Novellierung im Bundesrat gestoppt | Jun 7, 2013 |
Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung die JVEG-Novellierung gestoppt:
http://www.bundesrat.de/cln_330/SharedDocs/Drucksachen/2013/0301-400/381-13_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/381-13(B).pdf
Grund: Die Länder, die die Justizkosten bezahlen müssen, wollen stärker sparen. Das richtet sich nicht primär gegen die DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen, sondern es handelt sich um ein Gesetz zu den Justizkosten von mehreren hundert Seiten, das nochmal neu verhandelt werden soll.
Damit bekommen DolmetscherInnen bis auf Weiteres 55 Euro pro Stunde (nicht 70 Euro), für ÜbersetzerInnen bleibt es bei 1,25 Euro (nicht 1,75 Euro) pro Zeile.
Jetzt geht das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. ▲ Collapse | | | Vom Thema belegte Seiten: [1 2] > | Dieses Forum wird von keinem Moderator betreut. Um Verstöße gegen die ProZ.com-Regeln zu melden oder um Hilfe zu erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere ProZ.com-Mitarbeiter » Verschlechterung der Übersetzervergütung durch JVEG-Novellierung: ATICOM ruft zu Protesten auf Trados Studio 2022 Freelance | The leading translation software used by over 270,000 translators.
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