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Verschlechterung der Übersetzervergütung durch JVEG-Novellierung: ATICOM ruft zu Protesten auf
Initiator des Themas: Richard Schneider (X)
reinhard-kiel
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Deutschland
Local time: 15:19
Entscheidung des Vermittlungsausschusses heute Jun 26, 2013

Ich weiß ja nicht, ob irgend jemand noch Interesse hat, aber...

Heute um 15 Uhr tagt der Vermittlungsausschuss:

http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_6898/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/termine-to/17wp/2013-06-26-Sitzung.html?__nnn=true

Das Ergebnis wird jeweils direkt i
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Ich weiß ja nicht, ob irgend jemand noch Interesse hat, aber...

Heute um 15 Uhr tagt der Vermittlungsausschuss:

http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_6898/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/termine-to/17wp/2013-06-26-Sitzung.html?__nnn=true

Das Ergebnis wird jeweils direkt in die Tagesordnung reingeschrieben, ist also unter dem gleichen Link später verfügbar.
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reinhard-kiel
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Deutschland
Local time: 15:19
Änderungsvorschlag vom Vermittlungsausschuss Jun 27, 2013

So, der Vermittlungsausschuss hat das Gesetz in einigen Punkten geändert. DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen sind von keiner Änderung betroffen – allerdings muss das Gesetz in der geänderten Form jetzt nochmal vom Bundestag abgestimmt werden, dann nochmal vom Bundesrat. Wenn beides klappt, geht es zum Bundespräsidenten.

Änder
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So, der Vermittlungsausschuss hat das Gesetz in einigen Punkten geändert. DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen sind von keiner Änderung betroffen – allerdings muss das Gesetz in der geänderten Form jetzt nochmal vom Bundestag abgestimmt werden, dann nochmal vom Bundesrat. Wenn beides klappt, geht es zum Bundespräsidenten.

Änderungen könnt Ihr hier nachlesen:
http://www.bundesrat.de/cln_350/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/va/ergebnis/17wp/2013-06-26-Beschluss-TOP8,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2013-06-26-Beschluss-TOP8.pdf

Der Bundestag hat es für heute (27.6.) auf die Tagesordnung genommen. Geplant ist, das Gesetz ohne Aussprache abzustimmen ("durchwinken" nennt man das auch).

[Bearbeitet am 2013-06-27 10:28 GMT]

Presserklärung vom Bundesrat dazu:

Kompromiss zu Gerichtskosten gefunden

Bund und Länder haben sich heute auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und damit das Vermittlungsverfahren zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsverfahren nach wenigen Tagen abgeschlossen.

Der Einigungsvorschlag sieht eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vor. Er greift damit ein Anliegen des Bundesrates auf, der am 7. Juni 2013 in seiner Anrufung gefordert hatte, den stark defizitären Kostendeckungsgrad der Justiz zu verbessern. Die letzte lineare Anhebung der Gerichtsgebühren liegt fast 20 Jahre zurück.

In besonders arbeitsintensiven Bereichen - zum Beispiel bei Grundbucheintragungen, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften - sollen bereits bestehende Festgebühren angehoben bzw. neue eingeführt werden.

Das Gesetz, das auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht, soll bereits in wenigen Wochen in Kraft treten - voraussichtlich zum 1. August 2013.

Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Dies könnte bereits in dieser Woche im Bundestag, am 5. Juli 2013 im Bundesrat geschehen.

1232 Zeichen

[Bearbeitet am 2013-06-27 13:00 GMT]
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reinhard-kiel
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Deutschland
Local time: 15:19
aktueller Nachtrag Jul 5, 2013

Der Bundesrat hat das Gesetz heute einstimmig verabschiedet.

Die Vorlage geht jetzt zum Bundespräsidenten.


 
reinhard-kiel
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Deutschland
Local time: 15:19
Neues JVEG gilt ab 1.8.2013 Jul 29, 2013

Am letzten Montag hat der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben ("ausgefertigt"), heute ist es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Damit gilt es am dem 1. August.

Als Dolmetscherinnen und Dolmetscher habt Ihr jetzt zwei Tarife, diese müssen aber bei der Ladung oder (Polizei) beim Auftrag vorab mitgeteilt werden - wenn der Tarif in der Ladung fehlt, müsst Ihr sofort nachfragen (Überraschung: Bei einer Nachfrage hinterher ist es immer der niedrigere Tarif!).

Als
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Am letzten Montag hat der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben ("ausgefertigt"), heute ist es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Damit gilt es am dem 1. August.

Als Dolmetscherinnen und Dolmetscher habt Ihr jetzt zwei Tarife, diese müssen aber bei der Ladung oder (Polizei) beim Auftrag vorab mitgeteilt werden - wenn der Tarif in der Ladung fehlt, müsst Ihr sofort nachfragen (Überraschung: Bei einer Nachfrage hinterher ist es immer der niedrigere Tarif!).

Als Übersetzerin oder Übersetzer habt Ihr jetzt vier Tarife, auch das muss bei Zweifeln vorher geklärt sein.

Und es gibt jetzt zwei Bedingungen, unter denen Ihr hinterher überhaupt kein Geld bekommt, diese sind in § 2 und § 8a geregelt.

Auf unserer Internet-Seite dolmetscher-treffen.de findet Ihr eine Erläuterung unter "Aktuelles".

http://www.dolmetscher-treffen.de/aktuelles.html
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reinhard-kiel
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Deutschland
Local time: 15:19
Erläuterungen zum neuen JVEG Jul 30, 2013

Hier sind neue Artikel über das JVEG, die bei der Arbeit ab Donnerstag helfen:

www.aticom.de/dateien/KostRMoG0713.pdf

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Hier sind neue Artikel über das JVEG, die bei der Arbeit ab Donnerstag helfen:

www.aticom.de/dateien/KostRMoG0713.pdf

http://www.uepo.de/2013/07/29/jveg-novellierung-hohere-honorare-fur-gerichtsdolmetscher-und-ubersetzer-ab-1-august-2013/

http://www.dolmetscher-treffen.de/pdf/2013-08-01-neues-jveg.pdf

http://www.bdue.de/de/homeframe.php?page=020000&id=734

Ich hoffe, es hilft.




[Bearbeitet am 2013-07-30 11:39 GMT]
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Olexa
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Ukraine
Local time: 16:19
Deutsch > Russisch
+ ...
Поможем переводчикам Гемании победить произвол влаÑÑ‚Ð Aug 8, 2013

Richard Schneider wrote:

Der Entwurf zum zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das u. a. auch die JVEG-Novellierung beinhaltet, wurde am 31.01.2013 vom Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten. Während der Gesetzentwurf für Dolmetscher, wenn sie für die Gerichte tätig werden, eine Verbesserung gegenüber dem derzeit geltenden JVEG darstellt, wirkt er sich auf die Einkommenssituation der für die Gerichte tätigen Übersetzer negativ aus.

Das bisherige Drei-Stufen-Modell (1,25/1,85/4,00 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge) soll durch ein Zwei-Stufen-Modell ersetzt werden. Neu ist eine Unterscheidung in elektronisch zur Verfügung gestellte Texte und nicht elektronisch zur Verfügung gestellte Texte:

Geplantes Grundhonorar
- Elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,30 Euro
- Nicht elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,40 Euro je angefangene 55 Anschläge

Geplantes Honorar bei besonderer Erschwernis der Übersetzung
- Elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,56 Euro
- Nicht elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,68 Euro je angefangene 55 Anschläge

ATICOM ruft Übersetzer zu Protesten auf

Der Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e. V. ATICOM ruft alle Übersetzer auf, gegen die unzureichende Anhebung der Honorarsätze zu protestieren. Denn de facto komme dies einer Senkung gleich. Auf der Website des Verbandes schreibt Dragoslava Gradincevic-Savic, stellvertretende Vorsitzende und Ressortleiterin für ermächtigte Übersetzer und beeidigte Dolmetscher:

Die Hoffnungen des Berufsstandes, dass der wichtige und unverzichtbare Beitrag der qualifizierten Übersetzer und Dolmetscher zur Gewährleistung von Kommunikation und somit Rechtssicherheit im Polizei- und Justizbereich nach vielen Jahren des Stillstandes und seit 2004 unveränderter Honorarsätze endlich eine entsprechende leistungsgerechte Vergütung erfährt, wird sich erneut nicht erfüllen, wenn der vorliegende Regierungssentwurf unverändert verabschiedet werden sollte.

Statt zumindest seit 2004 inflationsausgleichender Erhöhungen sind im Entwurf sogar drastische Vergütungskürzungen insbesondere bei den Übersetzern um weitere bis zu 61,4% vorgesehen!

Damit setzt sich die negative Entwicklung der Übersetzerhonorare in diesem Bereich unverändert fort (siehe erläuternde Tabellendarstellungen).

Der Rechtsauschuss des Bundestages hat für den 13.03.2013 – 12 Uhr eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf anberaumt.

ATICOM hat seit Bekanntgabe des Regierungentwurfes nicht nur durch ausführliche schriftliche wie mündliche Stellungnahmen, zum Teil auch als Mitglied des sog. Berliner Kreises, auf den unhaltbaren Mißstand im Entwurf reagiert und konkrete, der Wirtschaftslage und dem Spargebot entsprechende moderate Forderungen nach Vergütungserhöhungen gestellt, sondern kämpft auch darum, bei der Anhörung im Rechtsausschuß als Sachverständiger zugelassen zu werden und somit für die Belange der Berufskollegen und -kolleginnen direkt und pro domo sprechen zu können.

Der Verband ruft hiermit alle Kolleginnen und Kollegen auf, durch entsprechende Eingaben an die Bundestagsabgeordneten und Rechtsausschußmitglieder ATICOM in seinem Bemühen zu unterstützen, als Sachverständiger im Rechtsausschuß im Interesse der Übersetzer und Dolmetscher sprechen zu können.

Wehren Sie sich gegen die im Entwurf enthaltenen weiteren Vergütungsreduzierungen!

Nähere Informationen enthalten die folgenden auf der ATICOM-Website angebotenen Dateien:

- Vergleich Übersetzervergütung nach ZSEG (1994), JVEG (2004) sowie Entwurf des 2.KoRMG (JVEG-neu)
http://www.aticom.de/dateien/Vergleich-JVEG-ZSEG.pdf

- Adressaten Protestschreiben
http://www.aticom.de/dateien/Adressaten-Protestschreiben1.pdf

- Rechtsausschuss-Musterprotestbrief
http://www.aticom.de/dateien/Rechtsausschuss-Musterprotestbrief1.pdf


 
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